Von: mk
Bozen – Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) stellt den Verbrauchern zwei neue Steuerleitfäden zur Verfügung, damit sie sich im „Wirrwarr“ der Steuervorschriften einen besseren Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bei den staatlich vorgesehenen Steuerabzügen für Sanierungsarbeiten an Immobilien verschaffen können. Darin enthalten sind alle wichtigen Informationen und fachliche Erläuterungen für Verbraucher, die diese Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen möchten.
Die Leitfäden beinhalten folgende Informationen:
· Der Erste enthält alle staatlich vorgesehenen Steuerboni, wie z.B. den Sanierungsbonus, den Energiesparbonus, den Möbelbonus, den Ecobonus, den Bonus für den Abbau von architektonischer Barrieren usw.
· Der Zweite befasst sich ausschließlich mit dem Superbonus.
Seit mehreren Jahren verfasst die VZS diese Steuerleitfäden, die von Jahr zu Jahr entsprechend den neuen Bestimmungen des Haushaltsgesetzes aktualisiert werden.
Dank eines wesentlichen und leicht verständlichen Inhalts dienen diese Leitfäden als wertvolle Hilfe für Verbraucher:innen, die sich für eine Renovierung der eigenen Immobilie entscheiden. Die Steuerleitfäden der VZS sind sehr beliebt und gefragt unter den Verbrauchern und ihre Rückmeldungen sind durchwegs positiv.
Für weitere Informationen oder eine persönlichen Beratung steht den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Bauberatungsstelle der VZS zur Verfügung; vorherige telefonische Terminvereinbarung mit den Rechtsberaterinnen (Dr. Daniela Magi und Dr. Margareth Bruger) oder der technischen Bauberaterin (Christine Romen) unter 0471 975597 erforderlich.
Hier der Link zu den Leitfäden: https://www.consumer.bz.it/de/steuerleitfaden