Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute die Kriterien für die Vergabe der Landschaftspflegebeiträge für Schindeldächer leicht abgeändert.
Schindeldächer als traditionelle Dacheindeckungen machen einen Großteil der Förderungen im Bereich Landschaftspflege aus, die das Land vergibt.
“Wir erachten es als zweckmäßig, für Schindeldächer, die verschalt werden, die Kriterien für die Beitragsvergabe abzuändern”, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher heute nach der Landesregierungssitzung. Insbesondere wird es künftig möglich sein, auch die Dächer von Heuschupfen und landwirtschaftlichen Zweckbauten zu verschalen. Bisher durften nur die Schindeln von Wohngebäuden und Kochhütten verschalt verlegt werden. Weiterhin unverschalt, das heißt unmittelbar auf den Dachlatten verlegt werden müssen die Schindeln an Kapellen, Türmen, Mühlen, Backöfen und Sägen.
“Nun kann auch für verschalt verlegte Schindeldächer von Heuschupfen und landwirtschaftlichen Zweckgebäuden um einen Landschaftspflegebeitrag angesucht werden. In diesem Fall wird der Beitragssatz auf 50 Prozent reduziert”, betonte der Landeshauptmann. Bei sehr starken Witterungseinflüssen beispielsweise könne somit eine Verschalung angebracht werden, ohne von den Beiträgen ausgenommen zu sein. Bisher hatten in diesen Fällen viele auf das Schindeldach verzichtet. “Es wäre jedoch schade, wenn Schindeldächer zunehmend aus unserem Landschaftsbild verschwinden würden”, so Kompatscher.
Die Einreichperiode für die diesjährigen Landschaftspflegebeiträge läuft noch bis zum 31. März. Für die Anträge für verschalte Schindeldächer von Heuschupfen und landwirtschaftlichen Zweckbauten wird die Frist bis zum 30. April 2018verlängert.
“Seltenere Tradition ist sicherer und würdig”
Maria Hochgruber Kuenzer zeigt sich erfreut, dass die Landesregierung ihrer Landtagsanfrage gefolgt ist: Schindeldächer werden als Landschafts- und Heimatpflege bewertet, wenn eine Holzverschalung das Dach stabiler und sicher macht.
Das Problem hat sich in Landschaftsschutzgebieten Südtirols gestellt, die schneereich sind: Große Schneemengen setzen den Almhütten stark zu. Der Schnee bleibt lange auf den Dächern liegen, das nasse Holz fault schneller als in trockenen Gebieten. Schindeldächer sind in solchen Gebieten besonders teuer und pflegeintensiv und müssen oft schon nach rund 15 Jahre neu gebaut werden.
“Zwar unterstützt das Land mit Beiträgen zur Landschafts- und Heimatpflege die Errichtung und Sanierung von Schindeldächern. Aber sobald die Dachschindeln eines Wirtschaftsgebäudes auf einer Holzverschalung verlegt wurden, galt das als Ausschlussgrund für einen Beitrag bei einem Neubau eines Schindeldaches. Ich habe lange recherchiert, weil es paradox ist: Wer mit einer Verschalung stabiler baut, erreicht eine längere Haltbarkeit des Daches und sichert das Wirtschaftsgebäude auch für den Katastrophenfall, einer Lawine oder eines Sturms. Und das soll nicht unseren Gepflogenheiten und Traditionen entsprechen?“ wunderte sich Maria Hochgruber Kuenzer.
Im Gespräch mit alten Bauern wurde die Abgeordnete fündig: „Verschalungen wurden früher auch gebaut, nur haben sich diese Mehrkosten früher nur wenige Leute vermocht“, so Kuenzer. „Das ist jetzt ein wichtiges Argument für die Kriterien der Landschafts- und Heimatpflege.“
In ihrer Anfrage ‚Zeitgemäße Kriterien für Schindeldächer’ im Februar 2018 verwies die Landtagsabgeordnete auf die aktuelle Lage: „In einigen Gebieten hat man in diesem Winter Neuschneemengen von bis zu 5 Metern verzeichnet. Damit ist eingetreten, was Besitzer von Almhütten seit Jahren befürchten: Unverschalte Dächer halten übergroßen Schneemassen kaum stand.“
Maria Hochgruber Kuenzer fragte in ihrer Anfrage auch nach: „Sieht die Landesregierung ein Problem, die Kriterien der Landschafts- und Heimatpflege für einen besseren Schutz der Schindeldächer und für längere Haltbarkeit der Schindeln abzuändern?”
Heute stellt Hochgruber Kuenzer erfreut fest: “Das Land zahlt nun auch einen Beitrag, immerhin einen Teil der Kosten bei Schindeldächer mit Holzverschalungen. Die Landesregierung sah wie ich kein Problem darin, die Verschalung als beitragswürdig zu erklären.“
Die Landtagsabgeordnete lobt auch die praxisnahe Entscheidung der Landesregierung: Am 31. März wäre die Einreichfrist abgelaufen. Nun wurde diese Frist für den Antrag um einen Beitrag bis Ende April verlängert.