Von: luk
Bozen – Welche Möglichkeiten haben Südtirols Gemeinden, Mensch, Tier und Umwelt besser vor den Auswirkungen chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel zu schützen? Diese Frage hat der Dachverband für Natur- und Umweltschutz mit Hilfe eines Rechtsgutachtens klären lassen. Dieses zeigt auf, dass die Gemeinden vor allem durch eine bessere Abgrenzung von Schutzzonen agieren können. Dafür stellt der Dachverband entsprechende Beschlussvorlagen zur Verfügung.
“Weil groß angelegte Studien zeigen, dass auf öffentlichen Flächen – etwa auf Kinderspielplätzen – immer noch Rückstände gesundheitsgefährdender Pflanzenschutzmittel festzustellen sind, hat Südtirols größte Umweltorganisation nun klären lassen, welche Möglichkeiten Gemeinden haben, um sich besser davor zu schützen. Die Antwort darauf liefert ein eigens in Auftrag gegebenes, vom Outdoor-Ausrüster Patagonia finanziertes Gutachten in Form einer mehrstufigen Strategie”, so der Dachverband.
Wichtigster Pfeil im Köcher der Gemeinden sei dabei die Abgrenzung von belebten Orten und solchen, die von besonders schutzbedürftigen Menschen frequentiert werden – und zwar auch über die schon vom Land definierten hinaus. „Diese Abgrenzung ist eine explizite Zuständigkeit der Gemeinde“, so der Präsident des Dachverbands, Josef Oberhofer. In so abgegrenzten Schutzzonen könne einerseits das Ausbringen chemischer Herbizide verboten werden. „Andererseits gelten für sie automatisch die festgelegten Mindestabstände zu Flächen, auf denen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen“, so Oberhofer. Ebenfalls in die Zuständigkeit der Gemeinde falle eine von den Richtlinien von Staat und Land abweichende Regelung der Zeiten zur Ausbringung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in der Nähe der Schutzzonen. Die Gemeinde muss dafür lediglich nachweisen, dass ein Abweichen von den allgemeinen Regeln begründet ist.
“Das Rechtsgutachten empfiehlt den Gemeinden zudem, auf Sensibilisierung, Kommunikation und ein möglichst gemeinsames Vorgehen zu setzen. Zugleich stehe es der Gemeinde allerdings auch zu, das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln durch die Gemeindepolizei kontrollieren zu lassen und bei Verstößen Strafen auszustellen. Theoretisch stünde den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sogar der Weg von Notverordnungen offen, wann immer einer imminenten Gesundheitsgefahr vorzubeugen sei, zeigt das Rechtsgutachten auf.” Das Gutachten stellt der Dachverband nun allen Gemeinden zur Verfügung. Und mehr noch: „Wir haben auch zweisprachige Beschlussvorlagen erarbeiten lassen“, erklärt Madeleine Rohrer, Geschäftsführerin des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz. „Damit bieten wir all jenen Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern und Gemeinderäte praktische Hilfe, die die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen und eine entsprechende Lösung anstreben.“