Von: luk
Bozen – In ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. April, hat die Landesregierung beschlossen, Bauvorhaben von Schutzhütten neu zu regeln. Bei Erweiterungen, bei denen sich die Baumasse um mehr als 30 Prozent erhöht, soll künftig eine Unbedenklichkeitserklärung der Landesregierung notwendig sein.
Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) kritisiert die Entscheidung der Landesregierung. Diese führe zu einer unnötigen bürokratischen Mehrbelastung für die Schutzhütten. “Bereits heute müssen Bauvorhaben von Schutzhütten diversen Begutachtungen unterzogen werden. Mit der vorgesehenen Unbedenklichkeitserklärung würde nun auch noch ein Gutachten des Alpinbeirates und der Landschaftsschutzkommission erforderlich werden. In Zeiten, in denen man immer von einer Entbürokratisierung spricht, ist ein solcher Beschluss unverständlich. Vor allem dann, wenn man bedenkt, dass es 2015 gelungen war, diese zusätzliche Begutachtung in Sinne der Entbürokratisierung abzuschaffen“, kritisiert HGV-Präsident Manfred Pinzger. Der Beschluss der Landesregierung führe nicht nur zu mehr Bürokratie, sondern auch zu längeren Wartezeiten und Unsicherheiten in der Planung.
Auch sei das Argument, man würde überdimensionierte Schutzhütten vermeiden, nicht haltbar. Benachteiligt seien durch die neue Regelung vor allem kleinere Schutzhütten. „Im Verhältnis ist eine Erweiterung von 30 Prozent bei kleinstrukturierten Betrieben schneller erreicht als bei Betrieben mit bereits bestehender größerer Kubaturfläche“, betont HGV-Direktor Raffael Mooswalder abschließend in der Medienaussendung.