Von: mk
Tiers – Das Verwaltungsgericht Bozen hat im Dezember letzten Jahres den Rekurs der Alpin- und Umweltschutzverbände gegen die Verbauung von rund 1.000 Kubikmeter an der Berg- und Talstation der Seilbahn Tiers-Frommer Alm abgewiesen. Alpenverein Südtirol, CAI Alto Adige, Dachverband für Natur und Umweltschutz, Heimatpflegeverband Südtirol und Mountain Wilderness wollen das allerdings nicht hinnehmen.
Dem Urteil zufolge waren die nicht genehmigten Volumina „auf den ersten Blick nicht erkennbar“, und die Verbände hätten auch kein grundsätzliches Interesse, gegen die missbräuchliche Zerstörung der Landschaft zu klagen.
Die Verbände hingegen sind der Ansicht, dass die Erweiterung eines Gebäudes um ein Volumen von 1000 Kubikmeter nicht zu übersehen ist. „Man bedenke, dass dieses Ausmaß einem zehn Meter hohen, dreistöckigen Gebäude entspricht“, erklären die Verbände in einer Aussendung. Hinsichtlich des fehlenden grundsätzlichen Interesses, gegen die Zerstörung der Landschaft zu klagen, sind die Verbände der Ansicht, dass der Schutz von Natur, Landschaft und Umwelt ein wesentlicher Punkt ihrer Satzungen und ihres Auftrags sei, was ihnen kein Gericht verwehren könne, „auch weil eine intakte Natur und Landschaft ein, auch verfassungsrechtlich geschütztes, Allgemeingut ist“.
Zudem weisen die Verbände darauf hin, dass die Tierser Seilbahn AG öffentliche Gelder in Höhe von 11,3 Millionen Euro erhalten hat, die bereits ausbezahlt worden sind, während das Rekursverfahren vor dem Verwaltungsgericht noch anhängig war. Durch eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft, die die Zuschüttung einiger Gebäudeteile als Ausgleich für die illegal errichtete Kubatur vorsah, sei auf sehr ungeschickte Weise versucht worden, diesen Missbrauch zu sanieren.
Die Verbände beanstanden dieses Urteil des Verwaltungsgerichtes. „Wer sonst soll diesem so lebensnotwendigen Allgemeingut zu Schutz verhelfen? Wenn dieses Urteil des Verwaltungsgerichts nicht aufgehoben wird, gibt es einen Präzedenzfall, und es wird in der Provinz Bozen kaum mehr möglich sein, sich gegen weiteren Missbrauch und Zerstörung der Landschaft zu wehren, wie es leider immer wieder ungeniert passiert, z.B. wie im Naturdenkmal ‚Steinerne Stadt‘ am Sellajoch bereits geschehen. Wollen wir es zulassen, dass unser Land von der Ski- und Tourismusindustrie schutzlos ausgebeutet und verunstaltet wird?“, fragen die Verbände.
Aus diesen Gründen haben die Verbände das Urteil vor dem Staatsrat angefochten.
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