Von: mk
Innsbruck – Am 1. November wird das sektorale LKW-Fahrverbot wirksam. Damit setzt das Land Tirol nach strengeren Nachtfahrverboten für LKW, dem Luft-100er und Förderungen wie jener zur Lkw-Umrüstung den nächsten Schritt zur Verbesserung der Luftgüte in Tirol.
Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das Immissionsschutzgesetz Luft. Nach Verhandlungen mit den Europäischen Institutionen, mit denen sich das Land Tirol um Einvernehmen bemüht, ist ein Stufenplan ausgearbeitet worden. Im ersten Schritt wird der Transport bestimmter nicht verderblicher Güter mit alten Lkw der Euroklassen III und IV untersagt. In einem zweiten Schritt, der nach positiven Signalen der Europäischen Kommission über den Verzicht auf rechtliche Mittel im Mai 2017 in Kraft tritt, werden Transporte verderblicher Güter mit Lkw der Euroklasse V verboten. Darauf haben sich VertreterInnen der Europäischen Kommission mit LHStvin Ingrid Felipe und LHStv Josef Geisler anlässlich eines Abstimmungsgesprächs in Brüssel verständigt.
Sollten diese Maßnahmen gemeinsam mit den bereits erfolgten Luftgütemaßnahmen nicht zum Erreichen der europaweit vereinbarten Stickstoffdioxidwerte im Jahr 2020 reichen, wird nach einer Evaluierung im Jahr 2018 auch der Transport verderblicher Güter mit LKW der Euroklasse VI untersagt.
LHStvin Ingrid Felipe: „Wir setzen mit dem sektoralen LKW-Fahrverbot, das auf der letzten Stufe 200.000 LKW weniger auf den Tiroler Autobahnen bedeutet, einen wichtigen nächsten Schritt in Sachen Luftgüte.“ Der seit 20. November 2014 gültige Luft-100-er auf 120 Kilometern des Tiroler Autobahnnetzes hatte die Trendwende bei der Luftgüte gebracht. Bis 2020 sind aber weitere deutliche Verbesserungen notwendig, um den EU-weit vereinbarten Grenzwert bei Stickstoffdioxiden zu erreichen.