Von: luk
Bozen – Auch die Seniorenwohnheime wollen in die Phase 2 eintreten. Dafür braucht es eine rechtliche Grundlage. „Ein längeres Zuwarten ist gegenüber den Menschen in den Seniorenwohnheimen unverantwortlich und menschlich nicht mehr vertretbar,“ stellt der Präsident des Verbands der Seniorenwohnheime Südtirols, Moritz Schwienbacher, klar.
Der Verband der Seniorenwohnheime (VdS), der Berufsverband der Führungskräfte in der Altenarbeit (BFA) und der Verband der PflegedienstleiterInnen der SWH Südtirols (VPSS) haben in enger Abstimmung mit dem Amt für Senioren einen Plan erarbeitet, wie die Phase 2 auch in den Seniorenwohnheimen gelingen kann. Unter anderem sieht dieser Plan vor, wann die Seniorenwohnheime wieder für Besuche und Heimaufnahmen geöffnet werden können.
Mit dem Dekret des Ministerpräsidenten (DPCM) vom 17. Mai 2020, Artikel 9, Absatz 1 wurde jetzt auch auf nationaler Ebene ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der die Ausarbeitung und Umsetzung von regionalen Plänen vorsieht. “Dies sollte jetzt so schnell wie möglich in Südtirol erfolgen.” Der Krisenstab Seniorenwohnheime hat deshalb heute der Landesregierung den Plan für die Wiederaufnahme der regulären Tätigkeit in den Seniorenwohnheimen weitergeleitet.
Südtiroler Weg auch für Seniorenwohnheime
“Die Autonome Provinz Bozen hat einen eigenen Weg eingeschlagen, der es ermöglicht, selbst die Entwicklung und die Geschwindigkeit dieser Entwicklung in die Hand zu nehmen. Dieses mutige Vorgehen verdient Anerkennung und Respekt. Aus dieser Optik heraus ist es unerlässlich, auch für die Seniorenwohnheime Südtirols die rechtliche Grundlage zu schaffen, diesen Weg jetzt beschreiten zu können. Dazu braucht es einen weiteren mutigen politischen Schritt in Form eines Landesregierungsbeschlusses. Das Gesundheitsrisiko, welches das Coronavirus für die HeimbewohnerInnen darstellt, ist den Verantwortlichen der Seniorenwohnheime sehr wohl bewusst. Mit Bravour haben sie diese schwierige Herausforderung angenommen und in den Griff bekommen. Jetzt geht es darum, den täglich erkennbaren geistigen und körperlichen Abbau der HeimbewohnerInnen entgegenzuwirken und zudem eine Vereinsamung derselben zu vermeiden. HeimbewohnerInnen, Angehörige und Mitarbeiter benötigen ganz dringend eine Perspektive, die vorsichtig und professionell in Richtung Normalität zeigt”, so der VdS
Auch das Landesethikkomitee hat in einem Schreiben an die Landesregierung darauf hingewiesen, dass es höchste Zeit sei die notwendigen Maßnahmen für die Phase 2 zu ergreifen, da die fortdauernde Schließung der Seniorenwohnheime auch ethische Bedenken nach sich ziehe.
Aus diesen Gründen sei es unerlässlich, dass auf politischer Ebene nun dieser weitere mutige Schritt unternommen wird, und zwar die Genehmigung des ausgearbeiteten Dokuments durch einen Beschluss der Landesregierung, um so eine rechtliche Grundlage für die Heime in dieser Phase 2 zu schaffen, heißt es abschließend vom VdS.