Gericht von Venedig lässt Sammelklage zu

Sieg für Volksbank-Aktionäre

Mittwoch, 11. Oktober 2023 | 17:25 Uhr

Von: mk

Bozen – Im Dezember 2022 beauftragte das Aktionärskomitee Südtirol gemeinsam mit den Verbraucherschutzvereinigungen Robin und Centro Consumatori Italia Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia und die Rechtsanwälte Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi, alle vom Gericht Rom, von der Kanzlei Cerniglia, eine Sammelklage (class action) gegen die Volksbank einzubringen. Die vorgenannte Klage wurde beim Gericht von Venedig eingereicht und hat den Ankauf tausender von Sparerinnen und Sparern von Volksbank-Aktien zum Gegenstand.

Die genannten Anwälte warfen der Bank vor, beim Verkauf der genannten Aktien an Tausende von Sparern (für mehrere Dutzende Millionen Euro) gegen ihre Verpflichtung verstoßen zu haben, die Sparer in korrekter und transparenter Weise über die Merkmale der Aktien und insbesondere über ihre Liquidität, d.h. die Möglichkeit, sie in kurzer Zeit und zu einem angemessenen Preis weiterzuverkaufen, zu informieren.

Tatsächlich hat die Bank beim Verkauf der Aktien an Tausende von Sparern ein Produktinformationsblatt verwendet, das bereits in rund 30 Entscheidungen des Consob-Finanzschiedsgerichts (ACF) als irreführend und täuschend eingestuft wurde, d.h. als geeignet, den freien und bewussten Wunsch der Sparer zum Kauf der Aktien zu verzerren. Mit anderen Worten: Die Bank habe den Sparern mit ihren Informationsunterlagen vorgegaukelt, dass die Wertpapiere liquide und daher immer und in jedem Fall zum gleichen Kaufpreis wieder veräußerbar seien.

Im Laufe der Jahre erwiesen sich die Wertpapiere jedoch als unverkäuflich und verloren etwa 60 Prozent ihres Wertes. Auf der Grundlage dieser Argumente beantragten die Anwälte der Verbraucherschutzvereinigungen die Zulassung der Sammelklage mit der Begründung, die den Sparern erteilten Informationen seien unwahr und sogar irreführend.

Heute hat das Gericht von Venedig den Anträgen der Anwälte stattgegeben und die Sammelklage für zulässig erklärt, so dass Tausende von Sparerinnen und Sparern ihre Rechte in einem einzigen Verfahren einklagen können, das offensichtlich kosten- und zeitsparend ist.

„Wir erinnern daran, dass das Gericht von Venedig dasselbe war, das der Sammelklage von Volkswagen stattgegeben hat, mit der Schadenersatzzahlungen für mehr als 70.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern möglich wurden“, schreibt der Verbraucherschutzverein Robin in einer Aussendung.

Mit großer Genugtuung haben daher die oben genannten Anwälte und Verbraucherschutzvereine die Maßnahme des Gerichts von Venedig in kollegialer Zusammensetzung unter dem Vorsitz von Dr. Silvia Bianchi, der Berichterstatterin Tania Vettore und der Richterin Sara Pitinari zur Kenntnis genommen.

„Es ist hervorzuheben, dass diese Sammelklage die erste italienweit ist, die im Bereich der Finanzprodukte zugelassen wurde, da alle anderen Sammelklagen in diesem Bereich erfolglos geblieben sind. In den nächsten Tagen werden die Verbraucherchutzvereine die Termine für die Treffen in Südtirol, Trentino und Venetien bekannt geben. Es wird betont, dass die einzige Sammelklage, die durchgeführt wurde und die derzeit gute Aussichten auf Erfolg zu haben scheint, diejenige ist, die vom Aktionärskomitee Südtirol zusammen mit Robin und dem Centro Consumatori Italia mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Cerniglia in die Wege geleitet wurde“, erklärt Robin.

Die Vereine wollen gemeinsam mit ihren Anwälten in Kürze eine Pressekonferenz abhalten.

Mehr Infos unter:

https://www.facebook.com/ComitatoAzionistiSuedtirol/
https://www.robinreport.it
http://centroconsumatoriitalia.it/

Bezirk: Bozen