Von: apa
Neben der Signa-Gruppe ist nun auch Firmengründer René Benko als Einzelunternehmer in finanzieller Schieflage. Benko habe “als Unternehmer” einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, sagte die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink, zur APA. Als Einzelunternehmer haftet Benko nicht nur mit dem Betriebsvermögen, sondern auch mit seinem privaten Vermögen unbeschränkt für die Schulden seines Unternehmens.
Über die Verbindlichkeiten und über das Vermögen von Benko als Unternehmer ist bisher nichts bekannt. “Es sind sehr viele Fragen offen”, sagte Karl-Heinz Götze vom Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) am Donnerstagabend in der “ZIB2”. “Offensichtlich kann er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.” Wenn es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens komme, dann werde sich der Insolvenzverwalter die Geldbewegungen und Vermögensverschiebungen in der Vergangenheit ansehen, so der Kreditschützer. Auch die Stiftungen rund um den Signa-Gründer werde man dann näher unter die Lupe nehmen.
Laut Benko-Anwalt Norbert Wess wurde der Eigenantrag bereits am Mittwochabend eingebracht. Die Landesgericht-Sprecherin rechnet für den Fall eines reinen Insolvenz-Eigenantrages mit einer Entscheidung des Insolvenzrichters entweder am Freitag oder zu Beginn kommender Woche. Damit wurde der wegen der Signa-Pleite schwer in Bedrängnis geratene Tiroler selbst aktiv. Wobei die Gläubiger wohl vor allem am Vermögensverzeichnis des Immobilieninvestors interessiert sein werden. Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich hatte gegen ihn beim Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag eingebracht. Diese Woche sollte der Insolvenzrichter bekanntgeben, ob diesem stattgegeben wird oder nicht und somit eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit besteht. Das US-Wirtschaftsmagazin Forbes hatte Benko bereits im vergangenen Dezember aus seinem Milliardäre-Ranking gestrichen. Zuvor hatte Forbes das Vermögen des Immobilieninvestors noch auf 6 Mrd. Dollar (5,5 Mrd. Euro) geschätzt.
Über die einzelunternehmerische Tätigkeit des Tirolers ist wenig bekannt. Seit Herbst 2015 verfügt Benko über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer). Im GewerbeInformationssystem Austria (GISA) scheint für ihn aber keine Gewerbeberechtigung auf, etwa für Beratungstätigkeit. Laut österreichischem Firmenbuch (Wirtschafts-Compass) hält Benko als Person weder Firmenanteile, noch hat er eine Management-Position inne. Er wird lediglich als Stifter von zwei Stiftungen angeführt. Über die finanzielle Lage der von René Benko und seiner Mutter gestifteten Familie Benko Privatstiftung und Laura Privatstiftung ist nichts bekannt. Die Stiftungen halten wesentliche Anteile an der Signa-Gruppe und an anderen Immobilien.
Der Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) hatte bereits am Dienstag darauf hingewiesen, dass der Signa-Gründer selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen könnte. Und zwar für den Fall, dass die fälligen Verbindlichkeiten tatsächlich derzeit nicht bedient werden können und damit Zahlungsunfähigkeit vorliege. “Würde der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vorliegen und würde Herr Benko selbst einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen, könnte er die Verfahrensart (Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder Konkursverfahren) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei wählen”, hatte Klaus Schaller, KSV1870-Leiter der Region West, erklärt. “Mit der Insolvenz als Einzelunternehmer kann er sich – je nach Verfahren – mit den Gläubigern auf eine Quote von 20 oder 30 Prozent einigen”, merkte Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer an. Vorerst blieb nun offen, welche der angeführten Verfahrensarten Benko wählte.
Das Insolvenzgericht muss nun prüfen, ob der eingebrachte Eigenantrag allen insolvenzrechtlichen Vorgaben entspricht. Sollten die formalen und materiellrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird es bald zu einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommen. Sollte der Eigenantrag den gesetzlichen Vorgaben inhaltlich hingegen nicht entsprechen, wird der zuständige Insolvenzrichter den Rechtsvertreter Benkos auffordern, notwendige Ergänzungen vorzunehmen.
KSV1870-Experte Schaller wies noch auf einen wesentlichen Punkt hin: “Die Wirkungen eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens erstrecken sich auch auf im Ausland gelegenes Vermögen. Es gibt einige zu beachtende Einschränkungen, aber grundsätzlich ist sämtliches, weltweites Vermögen eines Schuldners bei einer Verfahrenseröffnung am Landesgericht Innsbruck betroffen.”
Die Insolvenz des Einzelunternehmers Benko könnte jedenfalls noch spannend werden: Vor der Insolvenz der Signa Holding kam es bei den Stiftungen zu Änderungen der Begünstigten. Im Extremfall – etwa bei Änderungen der Begünstigten mit nahen Verwandten – können Geschäfte bis zu zehn Jahre rückabgewickelt werden, bestätigte Cornelia Wesenauer, Leiterin Insolvenzabteilung Wien, NÖ und Burgenland beim AKV Europa.