VZS rechnet vor

So viel darf der Kaminkehrer kosten

Freitag, 13. September 2024 | 08:30 Uhr

Von: mk

Bozen – In den letzten Wochen häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) die Anrufe von Konsumenten in Zusammenhang mit den Kaminkehrerleistungen. Vielfach geht es dabei um die Kosten für die erbrachten Leistungen. Die VZS liefert einen kleinen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge.

Die Sommerzeit und der frühe Herbst sind eine beliebte Zeit, um die Heizanlage auf Vordermann zu bringen, denn der nächste Winter kommt bestimmt, und da sollte die Heizanlage gut und vor allem energiesparend funktionieren. Damit dies der Fall ist, gehört eine regelmäßige Reinigung und Kontrolle der Heizanlage umso mehr zu Pflicht. Ein gut gewartetes System spart nicht nur Energie, sondern verlängert auch die Lebensdauer der gesamten Heizanlage.

Je nach Anlage und Größe gelten unterschiedliche Reinigungs- und Kontrollpflichten. So müssen Feuerungsanlagen, welche mit Gas betrieben werden, einmal im Jahr überprüft und gereinigt werden, Anlagen, die mit flüssigen Brennstoffen betrieben werden, müssen zwei Mal im Jahr und jene mit festen Brennstoffen (also Holz) drei Mal im Jahr überprüft und gereinigt werden.

Für diese Reinigungs- und Kontrollarbeiten fallen von Seiten des Kaminkehrerunternehmens Kosten an, welche großteils nach Aufwand verrechnet werden. Bei einer Heizölanlage mit einer Kaminlänge von rund zwölf Metern beträgt der geschätzte Arbeitsaufwand für die Reinging der gesamten Anlage rund 40 Minuten. Werden dann noch fünf Minuten für die Fahrt hinzugezogen entsteht ein Arbeitsaufwand von insgesamt 45 Minuten. Dies ergibt bei einem aktuellen Stundenpreis von maximal 57,83 Euro (52,57 Euro zuzüglich zehn Prozent MwSt.) einen Kostenpunkt von 43,37 Euro inkl. zehn Prozent MwSt. mit sich. Aber Achtung: Sollte für die Arbeiten zusätzliches Material benötigt werden, hat das Kaminkehrerunternehmen die Möglichkeit, auch die Materialkosten zu verrechnen.

Muss die Anlage auch einer Abgaskontrolle unterzogen werden, entstehen je nach verwendetem Brennstoff weitere Kosten in Höhe zwischen maximal 49,68 Euro (gasförmige und flüssige Brennstoffe) und 62,26 Euro (Festbrennstoffe).

Wer Zweifel an der Richtigkeit der Summe hat, sollte sich nicht scheuen, den Kaminkehrer anzusprechen und ihn darum bitten die Preiszusammensetzung zu erklären.

Weitere Informationen zu den Kaminkehrerleistungen sind im Informationsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol „Der Kaminkehrer in Südtirol“ enthalten. Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale auch eine Energie- und Bauberatung, welche jeweils montags von 9.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht.

Bezirk: Bozen

Kommentare

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3 Kommentare auf "So viel darf der Kaminkehrer kosten"


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thomas
thomas
Kinig
5 Tage 8 h

persönlich hab ich mit Kaminkehrern nur gute Erfahrungen gemacht

wolpi
wolpi
Grünschnabel
5 Tage 6 h

bei einer Gasanlage reich es wenn die Messung erfolgt ist. der Aufwand ist nur etwa 10 Minuten. Da es bei Gas praktisch keine Reinigung bedarf. der Kostenfaktor ist zu hoch angesetzt.
die Kaminkehrer wissen schon im Januar, was sie im Jahr verdienen werden.
Das System ist überaltert.
das war früher mit Kohle und Holz einmal im Jahr OK.
Auch Kamin kehren 12m dauert nicht länger als maximal 15 Minuten.
Alles nur ein Schutzbehauptung für den Kehrer

Montegiovi
Montegiovi
Tratscher
5 Tage 8 h

Die Kaminkehrer waren noch nich arme Leit. Sie ham aber auch an dreckigen Job.

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