Von: luk
Bozen – Ab September, pünktlich zum Schulstart, wird eine Anti-Mobbing-Nummer für Kinder und Jugendliche bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft aktiviert. Die kostenlose Nummer 800778391 bietet insbesondere Beratung und Vermittlung in Fällen von Mobbing unter Kindern und Jugendlichen und soll die bereits geplanten gezielten Aufklärungskampagnen in Grund-, Mittel- und Oberschulen ergänzen.
Die Initiative geht auf einen Beschlussantrag zurück, der im Juli vom Plenum des Südtiroler Landtags angenommen wurde. Er wurde von Landtagspräsidentin Rita Mattei vorgestellt, die die Initiative heute im Rahmen einer Pressekonferenz erläuterte. „Der Dienst soll jugendlichen Opfern von Aggression und Mobbing die Möglichkeit bieten, sich an eine unabhängige Stelle zu wenden, den Vorfall zu melden und sich beraten zu lassen, wie sie damit umgehen können“, so die Präsidentin: „In einer Zeit, in der Gewalttaten, auch Gruppengewalt, an denen junge Menschen beteiligt sind, zunehmen, ist es wichtig, den Betroffenen zuzuhören, damit sie sich nicht allein und ungehört fühlen. Das Gleiche gilt für Eltern von Jugendlichen, die gemobbt werden oder sich in ähnlichen Situationen befinden und oft nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen. Der Dienst bietet Beratung und gegebenenfalls Schlichtung, fordert aber auch auf, sich an die Polizei zu wenden, wenn der Vorfall schwerwiegend ist“.
„Die Grüne Nummer“, so die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller bei der heutigen Pressekonferenz, „bietet insbesondere Beratung und Vermittlung in Fällen von Mobbing unter Kindern und Jugendlichen und soll die bereits geplanten gezielten Aufklärungskampagnen in Grund-, Mittel- und Oberschulen ergänzen“. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat den gesetzlichen Auftrag, die Rechte junger Menschen zu schützen, Kinder und Jugendliche in rechtlichen Fragen zu beraten, bei Konfliktsituationen zu vermitteln und Meldungen über allfällige Verletzungen der Rechte junger Menschen entgegenzunehmen. Diesen Aufgaben entsprechend, können Personen, insbesondere auch die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst, diesen kostenlosen Dienst in Anspruch nehmen, um sowohl eine rechtliche Einordnung zu Mobbingsituationen als auch Informationen zu konkreten Interventionsmöglichkeiten zu erhalten. Darüber hinaus können Vermittlungsgespräche mit den betroffenen Minderjährigen beziehungsweise bei Bedarf und bei Wunsch auch unter Einbeziehung der Eltern oder Erziehungsverantwortlichen organisiert werden. Bei Mobbingsituationen im schulischen Bereich wird auf die bereits bestehende Zusammenarbeit mit den Schulen zurückgegriffen.
„Ich freue mich darüber, dass dieses wertvolle Instrument nun aktiviert wird: Ich betrachte es als Antwort auf die Appelle der Eltern und Jugendlichen, die sich oft an uns Landtagsabgeordnete wenden, um Situationen ernsthaften Unbehagens zu melden”, so Landtagspräsidentin Mattei, die daran erinnerte, dass ihr Beschlussantrag zur Jugendgewalt mehrere Punkte enthielt: “Der Landtag aktiviert nun, was in seiner Zuständigkeit liegt. Ich hoffe, dass die Landesregierung dasselbe tun wird“. Die Präsidentin verwies dann auch auf den nationalen Gesetzesentwurf zur Verhinderung und Bekämpfung von Mobbing und Cybermobbing, mit restriktiven Maßnahmen für von Minderjährigen begangene Straftaten.
Unter Mobbing versteht man wiederkehrende, andauernde Verhaltensweisen, die darauf abzielen, eine Person beispielsweise auszugrenzen, bloßzustellen, zu erniedrigen oder abzuschotten. Bei Cybermobbing verlagert sich dieses Verhalten auf die elektronischen Kommunikationsmittel. „Mobbing und Cybermobbing führen bei der betroffenen Person häufig zu Wunden, welche ein Leben lang anhalten können. Gerade deshalb ist eine frühzeitige Reaktion besonders wichtig,“ so die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller. Schläge, Körperverletzung, Nötigung, Verfolgungshandlungen, Drohungen, Sachbeschädigung oder üble Nachrede und Belästigungen, so Höller weiter, sind bereits strafrechtlich verfolgbar. In solchen Fällen wird Betroffenen beziehungsweise den Erziehungsverantwortlichen empfohlen, direkt bei den Ordnungshütern Anzeige zu erstatten beziehungsweise bei etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen den Gerichtsweg einzuschlagen. Als öffentliches Amt hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft die Pflicht, von Amts wegen zu verfolgender Straftaten an die zuständigen Behörden zu melden.
Die Anti-Mobbing-Nummer 800778391 ist zu den Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendanwaltschaft, also von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.30 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 9.00 bis 12.00 erreichbar.