Von: mk
Bozen – Der Frühling ist hereingebrochen und die meisten Straßen sind bereits schon länger eisfrei. Normalerweise würden sich viele Autofahrer darauf vorbereiten, die Sommerreifen zu montieren. Doch wie steht es damit in der Corona-Krise?
Laut einem Bericht der Tageszeitung Alto Adige gibt es diesbezüglich keine Gesetzesänderungen. Demnach gilt die Winterreifen- bzw. Kettenpflicht bis 15. April. Autofahrer haben dann bis zum 15. Mai Zeit, die Reifen zu wechseln. Dies stellt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider klar. Die Reifendienste haben auch geöffnet.
Allerdings stellt sich die Frage, ob die Fahrt in die Werkstatt als wirklich notwendig eingestuft wird und die Ausgangssperre in diesem Fall überschritten werden darf – natürlich immer unter der Voraussetzung, dass man die Eigenerklärung dabei hat und sich auch sonst an die Vorsichtsmaßnahmen hält.
Sergio Ronchetti, der Kommandant der Bozner Stadtpolizei mahnt zur Vorsicht. „Ich glaube nicht, dass ein Reifenwechsel als absoluter Notfall eingestuft werden kann“, betont Ronchetti laut Alto Adige. Seiner Ansicht nach sollten Bürger deshalb unbedingt bis 15. April warten, bis es eventuell eine Ad-hoc-Regelung gibt.
Alfreider weist hingegen darauf hin, dass es keine „Sommerreifenpflicht“ gibt. „Haben die Winterreifen den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsindex, den die Zulassungsbescheinigung vorsieht, darf man damit auch im Sommer fahren. Sollte der Geschwindigkeitsindex allerdings darunter liegen, darf man damit nur vom 15. Oktober bis 15. Mai fahren“, betont der Landesrat. In diesem Fall müssen die Reifen bis spätestens 15. Mai gewechselt werden.
Die Reifendienste in Italien gehen davon, dass die Behörden noch genügend Zeit haben, um eine Sonderregelung zu erlassen, um die aktuellen Zeiten für den Reifenwechsel beizubehalten. Gleichzeitig wollen die Vertreter der Kategorie der Regierung die Schwierigkeiten verdeutlichen, in der sich die Reifendienste derzeit befinden.