Das sind die Tipps vom EVZ

Sorgenfrei in den Sommerurlaub verreisen

Donnerstag, 06. Juni 2024 | 07:00 Uhr

Von: mk

Bozen – Der Sommerurlaub steht bevor: Wer die eigenen Rechte in der Urlaubszeit, kennt ist klar im Vorteil. Wie man mögliche Probleme schon bei Buchung der Reise vermeiden kann, hat das Europäische Verbraucherzentrum Italien – Büro Bozen am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz erklärt.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien bearbeitet im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) jährlich über 10.000 Anfragen und grenzüberschreitende Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus ganz Italien und aus den anderen EU-Staaten sowie Island, Norwegen und dem Vereinigtem Königreich. Viele dieser Anfragen betreffen den Reise- und Urlaubssektor. So wurden im Jahr 2023 2.665 Anfragen und Beschwerden zu Transportdienstleistungen registriert, wobei 2.310 davon Flugreisen betreffen. Auch bei der Buchung von Unterkünften sowie im Mietwagenbereich, mit jeweils 666 bzw. 617 Anfragen und Beschwerden, war die Nachfrage nach Beratung durch das EVZ hoch.

Flüge buchen

Die Erfahrungen aus dem Beratungsalltag haben erneut gezeigt, dass es nicht immer die beste Wahl ist, Flüge auf Online-Buchungsplattformen zu buchen. Unklare, fehlende oder irreführende Informationen durch diese Vermittler, zusätzliche Gebühren im Rahmen einer intransparenten Preisgestaltung, Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme sowie bei der Bearbeitung von Änderungs- oder Erstattungsanfragen sind nur einige der häufigsten Ärgernisse, mit welchen Reisenden konfrontiert sind, wenn die Flüge über Online-Plattformen gebucht wurden. Und wenn man als Passagier Hilfe benötigt, verweisen sowohl Portale als auch Fluggesellschaften grundsätzlich gerne auf den jeweils anderen. Um diese und weitere Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte man Flüge direkt auf der offiziellen Internetseite der Fluggesellschaft buchen.

Unterkunft buchen

Auch Unterkünfte werden gerne auf Online-Buchungsplattformen gebucht. Immer beliebter werden dabei Ferienwohnungen. Dabei zu beachten ist, dass sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen Unterkünfte anbieten, aber nur Verträge, die mit Unternehmen geschlossen werden, sind sogenannte Verbraucherverträge und werden durch das Verbraucherrecht geregelt – mit zusätzlichen Garantien und Schutz zum Beispiel vor unlauteren Geschäftspraktiken und irreführender Werbung und der Möglichkeit, sich bei einer Beschwerde Beratung bei einer Verbraucherschutzorganisation einzuholen. Buchungsplattformen haften oft nur für den Vermittlungsvorgang und gegebenenfalls für die Zahlungsabwicklung, nicht aber bei den weit häufigeren Reklamationen, die Mängel bei der Unterkunft betreffen. Dass Ferienwohnungen normalerweise keine 24 Stunden Rezeption anbieten und somit ein späterer Check-in als vertraglich zugesagt (z.B. bei einer unerwarteten Verzögerung bei der Anreise) nicht ermöglicht und eine Beherbergung dann plötzlich verweigert wird, haben auch viele beim Buchen nicht auf dem Schirm.

Vorteile für Pauschalreisende

Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter für die gesamte Durchführung der Reise verantwortlich. Im Falle einer Individualreise werden hingegen getrennte Verträge mit den einzelnen Leistungsanbietern abgeschlossen: Das bedeutet, man hat für jede einzelne Urlaubsleistung einen unterschiedlichen Vertragspartner mit voneinander unabhängigen Verträgen. Rechtlich gesehen sind Pauschalreisende im Vergleich zu Individualreisenden besser abgesichert: Die vorvertraglichen Informationen, welche Reisende erhalten müssen, sind genau definiert und geben einen guten Überblick über alle wesentliche Vertragselemente und gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der Insolvenz sieht das Pauschalreiserecht vor, dass den Reisenden der bereits bezahlte Reisepreis durch eine Pflichtversicherung erstattet wird bzw., falls die Insolvenz z.B. das gebuchte Hotel oder die Fluggesellschaft betrifft, den Reisenden eine kostenlose Umbuchung garantiert wird. Bei Gefahr am Urlaubsort ist laut Pauschalreiserecht ein kostenloser Rücktritt möglich; das Pauschalreiserecht regelt auch die Rechte der Reisenden bei Änderungen des Reisepaketes oder Erhöhung des Reisepreises.

Abschließend erinnern wir daran, dass die europäischen Fahrgastrechte-Verordnungen die Reisenden in der EU schützen, so z. B. bei Verspätungen und Annullierungen. Informationen und Hilfeleistungen durch den Beförderer, Ausgleichszahlungen und die Wahl zwischen der Ticketrückerstattung oder einer kostenlosen Ersatzbeförderung bei annullierten Transportdienstleistungen gehören zu den „Grundrechten“ der Passagiere in Europa.

Bei Fragen oder Beschwerden zum Thema Urlaub und Reisen hilft das Europäische Verbraucherzentrum Italien kostenlos weiter. Kontakt: 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org!

Bezirk: Bozen