Von: mk
Trient/Bozen – Der Staatsrat hat ein richtungsweisendes Urteil zugunsten der Gemeinde Trient gefällt, das auch in Südtirol für Aufmerksamkeit sorgt. Demnach wurde die Regelung als rechtmäßig erachtet, die Spielautomaten in der Nähe von sensiblen Orten untersagt.
In der Vergangenheit hatten mehrere Betreiber von Spielhallen und Gaststätten gegen die von der Stadtpolizei erlassenen Anordnungen zur Entfernung der Geräte Rekurs eingelegt. Ähnlich wie in Bozen sind auch die Stadt Trient Spielautomaten verboten, wenn sich Umkreis etwa Schulen, Kindergärten oder Kirchen befindet.
Die Richter des Staatsrates erachteten die Regelung als vollkommen in Einklang mit der Verfassung an, die dem Recht auf Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft viel Gewicht beimisst. Die Richter erkannten außerdem keinen Widerspruch zum 41. Verfassungsartikel, der den Schutz der Privatinitiative vorsieht, noch verstoße die Regelung gegen europäisches Recht.
Dieses lasse durchaus Ausnahmen vom freien Dienstleistungsverkehr zu, wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind.
Die Regelung hatte der Trientner Gemeinderat im Jahr 2017 auf den Weg gebracht. Demnach hätten alle Spielautomaten in der Nähe von als sensibel eingestuften Orten bis 12. August 2020 entfernt werden müssen. Später wurde die Frist für Spielhallen und Wettbüros bis 12. August 2022 verlängert.
Nach den bis 2022 aktualisierten Daten waren von den insgesamt 37 Betrieben, in denen noch Spielautomaten aufgestellt waren (28 Spielhallen, sieben Gaststätten und zwei Trafiken), 22 Spiel- und Wettlokale weniger als 300 Meter von den empfindlichen Gebieten entfernt und daher von der Richtlinie betroffen.
Laut Daten aus dem Jahr 2022 waren von insgesamt 37 Betrieben, in denen die Automaten noch aufgestellt waren (28 Spielhallen, sieben Gaststätten und zwei Tabaktrafiken), 22 Spiel- und Wettlokale weniger als 300 Meter von sensiblen Standorten entfernt. Somit hätten diese Betriebe die Automaten entfernen müssen.
Die Betriebe, die Einspruch gegen die Entfernung erhoben hatten, wurden Verwaltungsstrafen in Höhe von 1.660 Euro pro Gerät verhängt. Außerdem wurde die sofortige Entfernung angeordnet. Drei weitere Rekurse sind beim Verwaltungsgericht in Trient anhängig.