Von: luk
Bozen – Der Zöliakieverband AIC Südtirol nimmt nach dem Treffen vom 25. Juni mit Landesrat Thomas Widmann die Entscheidung der Landesregierung zur Kenntnis, dass aufgrund eines Gutachtens der Anwaltschaft des Landes die Beschlüsse 62/2019 und 131/2019 ab 1. Juli umgesetzt werden.
Der AIC Südtirol zeigt sich enttäuscht über diese Entscheidung und darüber, dass in diesen Monaten der Aussetzung der Beschlüsse, keine alternativen Lösungen in Bezug auf die zahlreichen Anfragen von Zöliakiepatienten gefunden werden konnten.
“Eine besondere Enttäuschung ist die Entscheidung, dass das bürokratisch aufwändige und nicht zeitgemäße Papierverwaltungsverfahren mit dem Sammeln von Produktabschnitten aufrecht erhalten bleibt. Dem Absatz 4 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 13. Mai 2015 hingegen, welches die Einführung eines digitalen Verfahrens vorsieht und wie es italienweit bereits größtenteils umgesetzt ist, wird nicht Rechnung getragen.” AIC Südtirol erinnert daran, dass die neuen Bestimmungen, welche nun ab dem 1. Juli 2019 angewendet werden, zu einer starken Benachteiligung der Zöliakiebetroffenen in Südtirol führen. “Die Senkung der Beiträge sollte mit einer Digitalisierung des Gutscheins ausgeglichen werden, ähnlich wie es in vielen Regionen bereits umgesetzt wurde, um den Erwerb von glutenfreien Produkten auch in den Supermärkten zu ermöglichen.”
“Wir nehmen auch die Zusage von Landesrat Thomas Widmann zur Kenntnis, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche die Einführung einer Digitalisierung der Gutscheine ermöglicht. Für dieses Vorhaben hoffen wir auf eine rasche Umsetzung, da viele Lösungen bereits in anderen öffentlichen Verwaltungen verfügbar sind”, so die Zöliakievereinigung.