Von: mk
Bozen – Während im restlichen Staatsgebiet immer wieder öffentliche Bedienstete bei einer Kaffeepause erwischt werden, die vorher nicht abgestempelt wurde, scheint das in Südtirol kein großes Problem zu sein. Wie Generaldirektor Hans Peter Staffler Medien gegenüber erklärt, gibt es jährlich im Durchschnitt lediglich fünf bis zehn Fälle bei den Landesbediensteten.
Ein Grund könnten einerseits die Strafen sein, die durchaus saftig ausfallen. Andererseits setzt das Land auch auf „soziale Kontrolle“ durch die Kollegen. Wer einmal nicht stempelt, mag vielleicht Glück haben und es wird von niemandem bemerkt. Ein zweites Mal passiert das allerdings selten.
Häufen sich solche Vorfälle, werden sie von Kollegen dem Amtsdirektor gemeldet.
Jeder Landesangestellte, der das Gebäude verlässt, muss vor seiner Abwesenheit stempeln. Die Bediensteten haben Anspruch auf eine Kaffeepause von 15 Minuten. Auch der Generaldirektor muss sich an dieses Limit halten.
Fallen die Pausen länger aus, ist das kein Problem, solange vorher gestempelt wurde. Die restliche Zeit wird einfach von den Überstunden abgezogen und muss eventuell nachgeholt werden. Wird dies nicht gemacht, sind laut Vertrag Strafen vorgesehen. Nach einer schriftlichen Verwarnung kann das Gehalt gekürzt werden, sollte es zu Rückfällen kommen. Auch eine Suspendierung oder gar eine Entlassung sind möglich.
Insgesamt scheinen die Landesbediensteten mit der Regelung zufrieden zu sein. Sie sei transparent und erlaube Flexibilität, erklären Betroffene.