Von: luk
Die “Zone für öffentliche Grünfläche” südöstlich des Deutschhauses in Sterzing wird erweitert: Die Landesregierung hat die Änderung am Bauleit- und Landschaftsplan genehmigt.
Die Abänderung zum Bauleitplan und Landschaftsplan war von der Gemeinde Sterzing mit Ratsbeschluss vom Juli 2021 beantragt worden. Der von der Änderung betroffene Bereich liegt im Süd-Osten des Deutschhauses von Sterzing und schließt an eine bestehende Zone für öffentliches Grün an. Insgesamt umfasst die Erweiterung rund 7900 Quadratmeter.
Auf Vorschlag von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat die Landesregierung vor kurzem der Änderung zum Bauleitplan- und Landschaftsplan der Gemeinde Sterzing zugestimmt. Durch die Bauleitplanänderung soll eine zukünftige Erweiterung in Richtung Süden ermöglicht werden. Damit könne der Park vergrößert und ein Mehrwert für die Bevölkerung geschaffen werden, unterstreicht Hochgruber Kuenzer: “Die Ausweisung dieser Zone hat den Vorteil, dass das wertvolle Ensemble Sterzinger Pfarrkirche-Deutschhaus geschützt wird. Die bestehende Grünfläche, die als Naherholungspark gestaltet ist und genutzt wird, erfreut sich großer Beliebtheit.”
Der Großteil der betroffenen Fläche ist derzeit als “landwirtschaftliches Grün” im Bauleitplan ausgewiesen, eine Fläche von 150 Quadratmetern ist als “Wald” eingetragen. Die Zone befindet sich im Friedhofsbanngebiet. Südlich wird das flache Gelände von der Jaufenstraße begrenzt; die Anbindung der Zone an den öffentlichen Verkehr ist durch eine Bushaltestelle an der Landesstraße (Jaufenstraße) gewährleistet. Im Osten befindet sich ein Fahrradweg bzw. eine Gemeindestraße.
Positives Gutachten der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung
Die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung hatte sich im Vorfeld positiv für das Vorhaben ausgesprochen. Die Vorschriften der Kommission waren von der Gemeinde berücksichtigt worden. So muss eine Parkgestaltung die Vinkulierungen der Bannzone berücksichtigen, die Erhaltung der Sichtbezüge des Deutschhauses gewährleisten und dem historischen und künstlerischen Charakter des Denkmals Rechnung tragen. Weiters soll die Erweiterung der Naherholungszone zum Anlass genommen werden, den bestehenden Gewässerlauf (Riesenbach) im westlichen Bereich der Zone ökologisch aufzuwerten: Ein naturnaher Bereich entlang der Gewässer, der auch als Puffer zur ehemaligen Deutschordenskommende dient, soll geschaffen werden. Die weitere Planung der Naherholungszone muss in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur erfolgen.