Von: mk
Bozen – Das Haushaltsgesetz 2022 hat, nach langwierigen und komplexen Verhandlungsrunden, einige Änderungen zum Thema Steuervergünstigungen für Immobilien und den Superbonus vorgesehen. Es wurden mehrere bereits im Vorjahr bestehende Maßnahmen bestätigt und verlängert, aber auch einige Neuigkeiten (z.B. Aufzug-Bonus im Zusammenhang mit der Beseitigung von architektonischen Barrieren) eingeführt.
Die Verbraucherzentrale Südtirol hat hierzu ihre Leitfäden aktualisiert, um ausführlich zu erläutern, was das Haushaltsgesetz 2022 in Bezug auf den Sanierungs-Bonus, den Ökobonus und den Superbonus vorsieht, welche Neuerungen eingeführt wurden und was sich im Vergleich zu den Vorjahren geändert hat.
Die Leitfäden sind unter folgendem Link erhältlich: https://www.consumer.bz.it/de/steuerleitfaden
Wichtig: Aufgrund der verwirrenden Vielfalt an Steuerabzügen, die immer wieder Änderungen unterliegen, möchten die Verbraucherschützer darauf hinweisen, dass bei Unregelmäßigkeiten, die von der Agentur für Einnahmen beanstandet werden, der Bauherr (also die Verbraucher) persönlich haftet. Es ist daher ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen, bevor man ein steuerlich begünstigtes Projekt für die eigene Immobilie in Angriff nimmt.
Zu den verschiedenen Boni im Bereich Immobilien bietet die Verbraucherzentrale Südtirol außerdem eine persönliche Fachberatung an (Ansprechpartnerinnen: Dr. Daniela Magi, Dr. Margaret Burger, Frau Christine Romen).