Von: mk
Bozen – Für alle Unternehmer, die in der aktuellen Krisenzeit in Werbung investieren, gibt es wie im vergangenen Jahr auch 2021 ein Steuerbonus von 50 Prozent. Im Fördertopf sind 50 Millionen Euro.
Der Steuervorteil bei Werbeinvestitionen des „Decreto rilancio“, des Neustart-Dekrets, erlaubte es Unternehmen, im Jahr 2020 insgesamt 50 Prozent der getätigten Werbeinvestitionen abzusetzen. Für Werbung in Tageszeitungen und Zeitschriften (Druck und Online) kann auch dieses Jahr der Steuervorteil angewendet werden.
Durch das Haushaltsgesetz 2021 wird dieser Steuervorteil auf die Jahre 2021 und 2022 erweitert. Begünstigte können die reinen Werbekosten absetzen, d. h. die Kosten zu den tatsächlichen Werbeflächen und Werbeschaltungen ohne Produktions- und Vermittlungsgebühren. Ausgenommen sind Werbeinvestitionen bei Fernseh- und Radiosendern.
Die Ausgaben müssen kompetenzmäßig in das Jahr 2021 bzw. 2022 fallen und bereits bezahlt sein. Pro Jahr hat der Staat einen Finanzpool von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, ab dem die einzelnen Förderbeiträge prozentuell reduziert werden.
Der Steuerbonus kann über die Steuererklärung mit dem Formular F24 angesucht werden.