Von: luk
Bozen – Anlässlich zum Tag der Frauenrechte, welcher heuer zeitgleich in die Sitzungswoche des Landtages fällt, bringt die Süd-Tiroler Freiheit den Beschlussantrag “Wahlfreiheit bei Kinderbetreuung und gerechtere Rentenabsicherung von Müttern” ein. Bereits mehrfach hat die Bewegung auf die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den Löhnen und den Renten hingewiesen. Nun fordert sie von der Landesregierung Maßnahmen in Sachen Kinderbetreuung und Rentenabsicherung von Müttern.
Die Landtagsabgeordnete Myriam Atz Tammerle erläutert den Sachverhalt: „Frauen erhalten in Berufen wie beispielsweise im Bildungs- und Sozialbereich rund 17 Prozent weniger Lohn als Männer. Auf ein ganzes Jahr hochgerechnet, bedeutet dies, dass Frauen für 60 Tage Arbeit im Jahr keinen Lohn beziehen.“ Dieser Lohnunterschied wirke sich, so Atz Tammerle, letztendlich auch auf die Rente aus. “Einer Studie des ASTAT zufolge würden doppelt so viele Frauen wie Männer in Südtirol eine Rente unter 1000 Euro im Monat beziehen, dies seien rund 37.000 Südtirolerinnen.” Und auf weitere Unstimmigkeit weist die Landtagsabgeordnete hin: „Beträgt bei den Löhnen der Unterschied zwischen Männern und Frauen 17 Prozent, zeigen bei der Rente die statistisch erhobenen Zahlen ein noch größeres Ungleichgewicht: Die Rentenbeiträge für Frauen sind um sage und schreibe 51 Prozent niedriger als für Männer.“ “Hinzukommt, dass Mütter, sollten diese sechs Monate nach der Geburt ihres Kindes lieber weiterhin ganztägig bei ihrem Kind bleiben wollen statt an den Arbeitsplatz zurückzukehren, keine finanzielle Unterstützung bzw. Absicherung bekommen würden.”
“Ich will derartige Lücken im System, die Frauen eindeutig benachteiligen würden, beseitigt wissen. In einem Beschlussantrag soll sich daher der Südtiroler Landtag für die Wahlfreiheit der Mütter bei der Kinderbetreuung und die Anerkennung der Erziehungs- und Pflegejahre für die Rente aussprechen. Die Landesregierung soll der Landtag auffordern, die Anrechenbarkeit der Erziehungs- und Pflegejahre zu prüfen und bei Machbarkeit umzusetzen. Ebenso soll er sich dafür verwenden, dass dieselben finanziellen Mittel, die die Mütter für die externe Betreuung ihrer Kinder erhalten, für einen zu definierenden Zeitraum in die Rentenabsicherung jener Mütter fließen, die über die sechs monatige Elternzeit hinaus ihre Kinder selbst ganztägig betreuen wollen. Letzten Endes geht es um die Chancengleichheit für Frauen, insbesondere Mütter, für die sich die Politik einsetzen soll“, unterstreicht Atz Tammerle.