Am 9. Mai

Stichtag für Unternehmen zur Information über Lebensmittel

Donnerstag, 26. April 2018 | 10:11 Uhr

Von: mk

Bozen – Knapp drei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Regelung zur Information der Verbraucher/innen bei vorverpackten Lebensmitteln, erlässt der nationale Gesetzgeber nun das dazugehörige Sanktionierungsdekret. Für Südtiroler Unternehmen beinhaltet dies Vor-, aber auch Nachteile.

Bislang konnten die in Südtirol tätigen Unternehmen etwaige Rekurse an die lokalen Behörden in deutscher Sprache verfassen. Mit Übertragung der Zuständigkeit an die Zentralstelle in Rom des „Ispettorato centrale della tutela della qualità e repressione frodi“ wird dies in der Praxis nicht mehr möglich sein.

Für Produktverantwortliche erfreulich ist hingegen die Wandlung der Aufsichtsbehörden vom Kontrollorgan zum Schiedsrichter: Bei der ersten Übertretung, die nur reversible Schäden verursacht, gibt es statt der Geldstrafe eine Verwarnung. Diese kann mit der gelben Karte beim Fußball verglichen werden. Erstmalig entdeckte formelle Fehler, die innerhalb der Frist korrigiert werden, bleiben ohne Folgen. Allerdings ist Vorsicht geboten. Beim zweiten Mal verliert das Unternehmen den Bonus der verringerten Verwaltungsstrafe.

Auf Initiative Südtirols wurde erstmalig eine Regelung eingeführt, die für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter/innen und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme eine Verringerung der Geldstrafen bis zu einem Drittel vorsieht.

Bislang konnten bei vorverpackten Lebensmitteln statt des Firmennamens auch registrierte Marken angeführt werden. Ab dem 9. Mai ist dies leider nur noch möglich, wenn bei der Marke die Firmenbezeichnung samt der Rechtsform erscheint.

Sowohl beim losen Verkauf, als auch in der Gastronomie kann die Information der Verbraucher/innen über digitale Anzeigen erfolgen. Aus Gründen der Beweisbarkeit ist aber nach wie vor eine schriftliche Dokumentation bereitzuhalten.

Der Service für Produktsicherheit der Handelskammer Bozen informiert laufend über Neuerungen im Lebensmittelbereich, wie z.B. die Herkunftsangabe bestimmter Zutaten und die Pflicht der Angabe des Herstellungsbetriebes, unter www.handelskammer.bz.it.

Derzeit wird fieberhaft an der Automatisierung der Neuerungen der Internetanwendung www.foodlabelcheck.eu gearbeitet. Angepasste Entwürfe für den vorverpackten-, losen-, und Online-Verkauf sowie für die Gastronomie sollen die Unternehmen bald entlasten.

Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Ansprechpartner Lukas Pichler, Tel. 0471 945 698, E-Mail: produktsicherheit@handelskammer.bz.it.

Bezirk: Bozen