Neuheiten bei den Rechnungen und beim Handelsverhaltenskodex

Strom- und Gasangebote: Der neue Preisvergleich der VZS

Mittwoch, 16. Juni 2021 | 11:22 Uhr

Von: luk

Bozen – Auch aufgrund zahlreicher Anfragen von Verbrauchern, die sich im Marktdschungel des Strom- und Gassektors nur schwer zu Recht finden (die Pandemie hat auch hier ihren Abdruck hinterlassen), hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in den letzten Wochen den gewohnten Preisvergleich der Strom- und Gastarife aufgestellt und die Angebote der nationalen und lokalen Anbieter mit dem größten Marktanteil unter die Lupe genommen. Einsparungen seien möglich, man sollte aber aufpassen, nicht in die Falle schneller Versprechen zu fallen. Transparente Information und gute Dienstleistungen hätten ihren Wert. Der VZS-Rat: “Holen sie vor einem Wechsel ausführliche Informationen ein (nicht nur beim jeweiligen Anbieter).”

Ergebnisse des Vergleichs

Auch im diesjährigen Preisvergleich ergeben sich laut VZS Sparmöglichkeiten bei einem Angebotswechsel. Bei der Stromrechnung könnten 150 bis 400 Euro/Jahr gespart werden, beim Gas belaufe sich die Jahresersparnis auf maximal 300 Euro (Differenz der Jahresbeträge vom günstigsten und teuersten Angebot): Insgesamt seien dies immerhin 400-700 Euro/Jahr. “Eine beachtliche Summe, vor allem in diesen ‘mageren’ Zeiten”, stellen die Südtiroler Verbraucherschützer fest.

“Im Stromsektor haben wir die Angebote der lokalen Anbieter Alperia, Selgas, Denco, Ötzi Genossenschaft, ASM Brixen und Stadtwerke Bruneck näher untersucht. Manche Angebote enthalten einen Eingangs-Skonto oder einen Bonus, der im ersten Jahr in Raten aufgeteilt ist. Im Drei-Jahres-Vergleich haben wir die voraussichtlichen Kosten über drei Jahre hinweg ermittelt, wodurch ein einfacher und transparenter Vergleich der Angebote möglich ist. Hier ergibt sich in drei Jahren eine Höchstersparnis von 300 Euro bei einer Anschlussleistung von drei kW (Jahresverbrauch 2700 kWh) und 500 Euro bei sechs kW (Jahresverbrauch 6000 kWh)”, rechnet die VZS vor.

Tipps für die Wahl eines neuen Angebots/Anbieters

Einen Leitfaden mit hilfreichen Tipps zu diesem Thema findet sich hier!

Wie hoch ist der Kostenunterschied bei einem Leistungswechsel?

Immer mehr Familien verfügen über technisch fortgeschrittene Elektrogeräte im Haushalt (z.B. elektrische Küchengeräte oder Induktionsherd) oder haben einen hohen Stromverbrauch. Die Berater der Verbraucherzentrale werden daher oft mit der Frage konfrontiert, was der Kostenunterschied zwischen der einen und der anderen Anschlussleistung mit demselben Jahresverbrauch ausmache.

Der Kostenunterschied zwischen einer Drei-kW- und einer 4,5-kW-Leistung beträgt 35-80 Euro/Jahr (je nach Verbrauch); der Unterschied zwischen vier und sechs kW beläuft sich auf 35 Euro/Jahr (Tarifvergleich des geschützten Marktes, Kosten mit Steuern, Quelle: Portale Offerte von ARERA).

Darüber hinaus müssen die anfänglichen Kosten des Leistungswechsels (einmalige Kosten des Lieferanten/Händlers) berücksichtigt werden. Weitere Informationen und Beträge finden sich hier.

Neuheiten beim Handelsverhaltenskodex und bei den Rechnungen

Der 1. Januar 2023 (neue Frist für die Aufhebung des geschützten Marktes) ist noch weit weg, der freie Markt wimmelt aber bereits von neuen und „alten“ Anbietern und Angeboten.

“Die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (ARERA) hat inzwischen den sog. Handelsverhaltenskodex aktualisiert, auf den sich Strom- und Gasanbieter auf dem freien Markt sowohl in der vorvertraglichen Phase als auch in der Vertragsphase mit dem Endkunden beziehen müssen. Diese Bestimmungen treten zum Teil ab dem kommenden 1. Juli und teilweise ab dem 1. Oktober 2021 in Kraft (siehe Anhang A, Beschluss 97/2021/R/com, auf der ARERA-Webseite). Zu den interessantesten Neuerungen zählt die Verpflichtung, dem Endkunden ein Übersichtsdokument („scheda tecnica“) zur Verfügung zu stellen, das bereits in der vorvertraglichen Phase die Preise, angebotenen Dienste und wesentlichen Vertragsbedingungen des Angebots zusammenfassen soll. Das Übersichtsdokument geht Hand in Hand mit der Vergleichstabelle („scheda di confrontabilità“), die es bereits gibt und nach wie vor das nützlichste Instrument ist, um die tatsächlichen Sparmöglichkeiten bzw. höheren Kosten jedes Strom- oder Gasangebots vollständig nachzuvollziehen”, so die VZS.

Die Rechnung werde ebenso Änderungen erfahren: “Bei allen nach dem 1. Juli 2021 unterzeichneten Angeboten wird in den Rechnungen die Kennziffer des jeweiligen Angebots vermerkt. So kann überprüft werden, ob die Rechnungsbeträge den im Angebot vereinbarten Bedingungen entsprechen”, erläutert die VZS.

Weiters soll in den Rechnungen, die nach dem 13. Dezember 2021 ausgestellt werden, der tatsächliche Jahresverbrauch in den zwölf Monaten vor der Rechnung ersichtlich sein; einige Anbieter stellen ihren Kunden diese Information bereits jetzt zur Verfügung. Die Angabe der durchschnittlichen Stückkosten wird hingegen aufgehoben, da diese Information für die Kunden wenig aussagekräftig ist. Weitere Details zu den Neuigkeiten der Rechnungsausstellung finden sich unter diesem Link.

„Leider erhalten wir weiterhin Meldungen über Callcenter-Anrufe, die mit nicht ganz transparenten Manövern versuchen, Verbraucher zum Abschluss von Verträgen mit neuen Energieverkäufern zu bewegen. Ob sich ein Angebot lohnt oder nicht, ist am Telefon, allein aus mündlich erläuterten Zahlen, unserer Meinung nach fast unmöglich feststellbar. Daher ist es besser, das Angebot zu wählen, das uns am meisten überzeugt, und nicht vom Verkäufer, der uns anruft, ‘ausgewählt’ zu werden“, empfiehlt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol.

Weitere Informationen

Für Informationen, Zweifel und Fragen zum Strom- und Gasmarkt sowie zu eventuellen Rechnungen steht die Beratungsstelle Energie der Verbraucherzentrale an folgenden Uhrzeiten telefonisch zur Verfügung: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 und Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr. Auch per E-Mail an info@verbraucherzentrale.it ist die VZS erreichbar.

Bezirk: Bozen