Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat bei ihrer Sitzung am Dienstag, den 13. Juni eine Musterverordnung verabschiedet, die dem drängenden Problem der Wohnungsnot von Studierenden in Südtirol entgegenwirken soll. Diese sieht vor, dass Studierendenwohnheime, welche in Gewerbegebieten errichtet werden, 20 Jahre als Unterkunft für Studierende zur Verfügung stehen müssen. Nach Ablauf dieser 20 Jahre kann diese Bindung verlängert oder die Löschung aus dem Grundbuch beantragt werden und die Nutzung muss dann wiederum rein gewerblich sein. Es liegt allerdings laut Landeshauptmann Kompatscher noch an den Gemeinden, ob sie Wohnheime für Studenten in Gewerbegebieten zulassen wollen.
Die sh.asus zeigt sich erfreut: „Die Genehmigung dieser lang erwarteten Mustervereinbarung ist die Weichenstellung für die Errichtung neuer Heime. Im Angesicht der großen Unterkunftsnot der Studierenden in Südtirol ist das definitiv eine positive Entwicklung, die die Wohnsituation künftig entschärfen kann“. Das sagt die Vorsitzende der sh.asus, Ariane Benedikter.
Ihr Stellvertreter Alexander von Walther pflichtet bei: „In den letzten Monaten haben wir als SH bei unserem Austausch mit der Politik immer wieder auf das große Problem der Wohnungsnot in Bozen und im ganzen Land hingewiesen und gefordert, dass neue Heime gebaut werden. Man sieht nun, dass die Landesregierung darauf mit dieser Musterverordnung reagiert hat – jetzt sind die Gemeinden am Zugzwang, die Privaten Studierendenwohnheime in ihren Gewerbegebieten errichten zu lassen“. Gerade weil mit der neuen Ingenieursfakultät bereits 2024 weitere Studierende nach Südtirol kommen werden, ist es nun von größter Bedeutung, dass auf Basis dieser Musterverordnung Bauprojekte für neue Studierendenunterkünfte nun schnell realisiert werden. „Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Heimzimmer, die von Privaten innerhalb dieser Mustervereinbarung gebaut werden auch erschwinglich bleiben. Es muss versichert werden, dass eine wirksame Preisdeckelung stattfindet, damit sich Studierende die Zimmer auch leisten können“, sagt Luca Pini, der Vizevorsitzende der lokalen Sektion Bozen-Brixen-Bruneck der Südtiroler HochschülerInnenschaft.
Situation genau beobachten
Auch wenn durch die Mustervereinbarung und der Errichtung neuer Heime eine große Erleichterung stattfinden kann, bleibt viel zu tun. Man müsse die studentische Wohnsituation in Südtirol genau im Auge behalten und dahingehend weiterarbeiten, so die sh.asus. Trotz dieser Mustervereinbarung sollte aber nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die öffentliche Hand auch Heime baut, zumal noch unklar ist, wie hoch die Preise der Zimmer in den von den Privaten gebauten Heimen sein werden oder ob ein Preislimit festgelegt wird. Zudem sind die hohen Mieten, der Mangel an verfügbaren Mietwohnungen und auf der anderen Seite der Leerstand von Wohnungen in Südtirol weitere Baustellen, die mit der Unterkunftsnot zu tun haben. Diese müssen auch in Zukunft angegangen werden – etwa durch die Umkehrung der Besteuerung von (touristischer) Kurzzeitvermietung und der Besteuerung von Langzeitvermietung, wie von der sh.asus schon öfters betont. Das Recht auf eine Unterkunft hat nämlich direkt mit dem Recht auf Hochschulbildung zu tun – wer keine leistbare Unterkunft findet, kommt oft gezwungenermaßen nicht an den Studienort und kann das eigene Studium nicht aufnehmen, so die SH abschließend.