Von: luk
Bozen – Zu Jahresbeginn wurden auf gesamtstaatlicher Ebene umfangreiche Neuerungen im Bereich des Mietwagendienstes mit Fahrer eingeführt. Die Landesregierung hat nun auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider dazu eine Durchführungsverordnung genehmigt. “Damit wollen wir vor allem für die Gemeinden Klarheit schaffen, damit sie wissen, wie die Bestimmungen ausgelegt und gehandhabt werden”, unterstrich Alfreider bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung. Die Gemeinden sind bekanntlich für die Vergabe und die Verwaltung der Ermächtigungen für Ausübung der Tätigkeit Mietwagendienst mit Fahrer zuständig. Mit der Durchführungsverordnung sind die Bestimmungen einheitlich und – wie Alfreider betont – “vor allem auch an die Südtiroler Gegebenheiten angepasst”.
Bei der Erarbeitung der Verordnung wurden die Gemeinden, Berufsverbände, Handelskammer, Verbraucherorganisationen und Gewerkschaften eingebunden. Festgeschrieben sind darin die Zuständigkeiten der Gemeinden, die Bestimmungen für die Ausübung der Dienste, die Richtlinien zur Ausarbeitung der Gemeindeverordnungen, Qualitätskriterien, Modalitäten für Menschen mit Behinderung, das Berufsverzeichnis und die dazugehörige Eignungsprüfung sowie die neuen digitalen Dienste.
Umstieg auf “Digitales Dienstblatt”
Zu den wesentlichen über den Staat eingeführten Neuerungen gehört das Digitale Dienstblatt. Dieses soll laut Verordnung des Landes innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Verordnung eingeführt werden. Im Dienstblatt müssen vor Beginn jedes einzelnen Dienstes Fahrzeugkennzeichen, Fahrername, Datum, Ort und Kilometerstand bei Abfahrt, Zeitpunkt des Dienstbeginns und Zielort eingetragen werden. Bei Dienstende sind Uhrzeit und Kilometerstand einzutragen. Um die Anwendung für Unternehmen zu erleichtern, bekommen die Unternehmen vom Land ein standardisiertes Dienstblatt. Für die Schülerbeförderung braucht es bis zur Einführung des standardisierten Dienstblattes kein Dienstblatt in Papierform, wie es hingegen auf Staatsebene vorgesehen ist.
Eine weitere Neuerung betrifft die Remisen. Auf dem Gemeindegebiet, das die Dienstermächtigung ausgestellt hat, müssen der operative Sitz des Unternehmens und mindestens eine Remise angesiedelt sein. Darüber hinaus können die Unternehmen weitere Remisen in andern Gemeinden Südtirols haben, wenn die betreffende Gemeinde informiert ist.
Qualitätskriterien möglich
Wenn die Gemeinden die Ermächtigungen vergeben, können sie künftig neben den finanziellen Voraussetzungen auch Qualitätskriterien wie Instandhaltung oder Einsatz von schadstoffarmen Fahrzeugen oder von Fahrzeugen mit neuen umweltfreundlichen Fahrzeugen vorsehen.