Von: luk
Bozen – In den letzten Tagen trudelten bei der VZS zahlreiche Meldungen über eine Mitteilung der TIM ein, die per Einschreiben an bestehende und ehemalige Kunden verschickt wurde. Konkret geht es dabei um die mögliche Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Tage im Zusammenhang mit den 28-Tage-Rechnungen. Der Antrag um Rückerstattung an sich scheint einfach zu sein, aber die übermittelte Mitteilung ist hauptsächlich für deutschsprachige Südtiroler Verbraucher nicht leicht verständlich. Dies liegt vor allem daran, dass sie – anders als die Rechnungen – ausschließlich in italienischer Sprache verschickt wurde.
Zwischen 2016 und 2018 hatte TIM bei den meisten Nutzern nämlich den Abrechnungszeitraum des Festnetz-/Datenanschlusses von der normalen monatlichen Abrechnung auf eine 28-tägige Abrechnung umgestellt. Nach der rechtmäßigen Rückkehr zu einer monatlichen Abrechnung, die von den zuständigen Behörden und der italienischen Regierung gefordert wurde, informiert TIM nun all diejenigen, die noch keine Rückerstattung für die sogenannten „erodierten“ Tage beantragt haben, wie sie um Rückerstattung ersuchen können. “Durch diese Abrechnung wurden nämlich die jährlichen Kosten in ungerechtfertigter Weise erhöht”, so die VZS.
“Die aktuelle Mitteilung sieht, soweit wir wissen, einen eindeutigen Code vor, der in das entsprechende Feld auf der Webseite der TIM (https://www.tim.it/modulo-rimborso-28-giorni) eingegeben werden muss. Außerdem muss die Telefonnummer, für die der 28-Tage-Tarif angewandt wurde angegeben werden, und präzisiert werden, ob der Antrag vom Anschlussinhaber oder von einem Erben gestellt wird. Anschließend zahlt TIM die Erstattung auf die vom Betreiber vorgeschriebene Weise aus”, erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol.
“Leider ist der Inhalt dieser Mitteilung nicht besonders verständlich, hauptsächlich für deutschsprachigen Einwohner der Provinz Bozen. TIM hätte die Rückerstattung sicherlich direkt mit einem Scheck vornehmen können oder zumindest diese Mitteilung auch in deutscher Sprache versenden können. Es sei auch darauf hingewiesen, dass sich diese Rückerstattung ausschließlich auf Rechnungen für Telefon-/Datenverbindungen und nicht für Mobilfunknetze bezieht”, so die VZS.