Von: mk
Bozen – Betrieben in Südtirol war es dank eines Bereichsabkommens bisher erlaubt, eigene nicht gefährliche Abfälle oder dem Hausmüll gleichgestellte Abfälle ohne Eintragung im staatlichen Register der Umweltfachbetriebe (Kategorie 2-bis) zu transportieren. Diese Möglichkeit steht mit dem neuen nationalen elektronischen Register für die Nachverfolgbarkeit von Abfällen (RENTRI) nun teilweise auf der Kippe. Der lvh fordert ein Einlenken auf lokaler Ebene.
Der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh) fordert die politische Unterstützung für den Erhalt des Bereichsabkommens in der Provinz Bozen im Zusammenhang mit der Abfalltransportregelung. „Das Abkommen ermöglicht es bestimmten Betrieben, die eigenen Abfälle produzieren, diese ohne Eintragung in das nationale Umweltfachregister (Albo Nazionale Gestori Ambientali) der Kategorie 2 bis zu transportieren“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller, „dies ist eine notwendige Maßnahme, die eine administrative Vereinfachung mit sich bringt und im Sinne der Abfallvermeidung und -verwertung dringend beibehalten werden muss.“ Zur Kennzeichnung hat der lvh seinen Mitgliedern eine Vignette ausgestellt, die sie an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht haben.
Mit der Einführung des neuen digitalen Systems RENTRI besteht nun allerdings die Gefahr, dass das Bereichsabkommen teilweise nicht mehr standhält. Daher appelliert der lvh an die politischen Entscheidungsträger, sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dafür einzusetzen, das bestehende Bereichsabkommen in vollem Umfang zu erhalten und die spezifischen Bedürfnisse der Betriebe aus der Provinz Bozen im digitalen System RENTRI zu berücksichtigen. „Gerade in einem sensiblen Bereich wie dem Abfallmanagement ist es essenziell, unnötige bürokratische Hürden abzubauen und den Betrieben praxisgerechte Lösungen anzubieten“, unterstreicht lvh-Direktor Walter Pöhl.
Durch den Erhalt und die Berücksichtigung des Bereichsabkommens könnte die Provinz Bozen weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie innovative und nachhaltige Lösungen im Bereich des Abfallmanagements unterstützt. Eine Anpassung im System RENTRI, die es den betroffenen Betrieben ermöglicht, sich auf die geltende Ausnahmeregelung zu berufen, sei daher dringend erforderlich.
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