Von: mk
Bozen – Der Lebensmittelgroßhändler Aspiag fordert weiterhin die unmittelbare Schließung des Twenty. Der Staatsrat hat bekanntlich geurteilt, dass die Genehmigung für den Bau und die Erweiterung der Struktur nicht rechtens waren. Rechts- und Raumordnungsfachleute des Landes Südtirol und der Gemeinde Bozen suchen hingegen nach einem Ausweg, um das Einkaufszentrum und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu retten. Nun bereiten die Anwälte der Aspiag-Gruppe bereits die ersten Mahnschreiben vor.
Der Rechtstreit rund um das Twenty hat rund zehn Jahre gedauert. Der Staatsrat gilt als höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Italien und hat nun eine Entscheidung zugunsten der Apsiag gefällt.
Die Anzahl der Geschäfte im Twenty ist im Verlauf der Jahre von 20 auf 80 angewachsen. Ursprünglich wurde das Einkaufszentrum auf einer Fläche von 6.000 Quadratmetern errichtet. Mittlerweile sind es 20.000.
Der Staatsrat hat die Vergabe des Grundstücks ohne öffentlichen Wettbewerb sowie die Ausstellung der Baukonzession und der darauffolgenden Handelslizenzen als unrechtmäßig beanstandet. Laut den Anwälten des Einkaufszentrums gibt es nur einen einzigen Ausweg: Die Erweiterung, die als unrechtmäßig eingestuft wurde, muss geschlossen werden. Um einen Neustart zu ermöglichen, sollten außerdem der Aspiag-Gruppe dieselben Möglichkeiten eingeräumt werden.
Damit ist wohl gemeint, der Aspiag den Bau jenes Einkaufszentrums zu genehmigen, das im Jahr 2016 die Bauerlaubnis vom außerordentlichen Kommissar Michele Penta erhalten hat, die dann vom Land allerdings annulliert wurde.
Den Stadt- und Landesverwaltern ist bewusst, dass es nun um rund 500 Arbeitsplätze und um wirtschaftliche Interessen in Millionenhöhe geht. Die Aspiag-Anwälte Guido Zago und Christof Baumgartner erinnern daran, dass bestimmte Entscheidungen verwaltungsrechtliche, aber auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Zudem wird vor einem Schaden zulasten der öffentlichen Hand gewarnt.
Landeshauptmann Arno Kompatscher kündigte an, das Gerichtsurteil und die geltenden Gesetze respektieren zu wollen. „Wir leben in einem Rechtsstaat“, stellte Kompatscher laut einem Bericht der italienischen Tageszeitung Alto Adige klar. Darauf, wie eine mögliche Lösung ausschauen könnte, wollte sich der Landeshauptmann vorerst allerdings nicht festlegen. Kompatscher will sich zuerst mit den Technikern beraten.
Wie Kompatscher erklärt, gilt in der Regel Folgendes: Wird ein Verwaltungsakt wegen Verfahrensmängel angefochten, müssen diese Mängel aus dem Weg geräumt werden. Ist damit das Twenty dem Untergang geweiht?
Das Land hat im Jänner ein Gesetz abgeändert, das möglicherweise das Einkaufszentrum retten könnte. Der Artikel 94 sieht im Fall der Annullierung einer Baukonzession vor, Verfahrensmängel mit einer Geldstrafe zu kompensieren, sollte man nach eingehender Bewertung zum Schluss kommen, dass die Mängel nicht aus dem Weg geräumt werden können und der ursprüngliche Zustand nicht wieder hergestellt werden kann. Je nach Schwere der Mängel soll die Geldstrafe das 0,8- bis 2,5-Fache der Baukosten ausmachen.
Rom hat diesen Teil des Gesetzes allerdings vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten, weil er im Widerspruch zu nationalen Bestimmungen steht. Die Verhandlung soll im März 2023 stattfinden. Der Generalsekretär des Landes, Eros Magnago, sieht dennoch rechtlichen Spielraum. Auch er plädiert dafür das Twenty – zumindest vorerst – offen zu lassen. Die Landesregierung könnte sich mit dem Einkaufszentrum bereits am kommenden Dienstag beschäftigen.