Von: mk
Bozen – Der Europäische Gerichtshof könnte dem Fahrdienstvermittler UBER schon bald einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen und das Unternehmen rechtlich mit Taxi-Unternehmen gleichstellen.
Nachdem ein großer spanischer Taxiverband gegen die dortige UBER-Tochter Klage eingereicht hatte, soll der EuGH nun darüber entscheiden, ob es sich bei UBER um einen elektronischen Vermittlungsdienst zwischen Fahrer und Kunde handelt oder um einen Verkehrsdienstleister, der dieselben Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie gewöhnliche Taxi-Betriebe. Je nachdem, wie das Urteil des EuGH ausfällt, kann das weitreichende Folgen für Uber in ganz Europa haben, zumal Verkehrsdienstleistungen deutlich strenger reguliert sind als Onlinedienste.
„Im Grunde handelt es sich um eine moderne Form von Autostopp“, meint der Obmann der Mietwagenunternehmen im lvh Martin Plattner, „die Dienstleistung wird von nicht lizensierten Transportunternehmen, sondern großteils von Privatpersonen übernommen, die lokale Arbeitsplätze gefährden, keinen entsprechenden Versicherungsschutz bieten und sich nicht an Regeln halten müssen.“ Neben UBER drängen mittlerweile immer mehr solcher Online-Vermittlungsplattformen für Fahrdienstleistungen in den Markt und sorgen für unlauteren Wettbewerb. „Die gesetzlichen Grundlagen müssen für alle Marktteilnehmer dieselben sein“, betont Plattner. Südtirols Mietwagenunternehmer hoffen nun auf ein gerechtes Urteil des Europäischen Gerichtshofes.