Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat neue Richtlinien zur Förderung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien beschlossen.
“Wenn wir dem Klimawandel wirksam entgegentreten wollen, dann müssen wir die Energie möglichst intelligent einsetzen”, sagte Landesrat Richard Theiner, der heute (15. Februar) die neuen Richtlinien zur Förderung der Energieeffizienz vorstellte. Energie sollte demnach nur dort verbraucht werden, wo es unbedingt notwendig ist. Gleichzeitig sollte die Freisetzung von klimaschädlichen Gasen vermieden werden. “Die Landesregierung ist sich bewusst“, sagte Theiner, „dass dies kein Selbstläufer ist und dass es dafür eine Erhöhung der Energieeffizienz braucht.”
Mit dem Klimaplan Energie-Südtirol 2050 hat sich Südtirol äußerst anspruchsvolle Ziele gesetzt. Dazu zwei Beispiele: Die Dauerleistung pro Einwohner soll bis 2020 auf unter 2.500 Watt und bis 2050 auf unter 2.200 Watt pro Jahr und Einwohner gesenkt werden. Außerdem strebt das Land eine Abkehr von fossilen Energieträgern und eine stärkere Nutzung regionaler und erneuerbarer Energiequellen an, das heißt, der Energiebedarf soll bis zum Jahr 2020 um bis zu 75 Prozent und bis 2050 um bis zu 90 Prozent durch regenerative Energieträger abgedeckt werden.
“Ein wichtiges Ziel innerhalb 2050 ist die energetische Sanierung von Gebäuden”, sagte Theiner. Die aktuelle Sanierungsrate liegt bei einem Prozent, das entspricht in etwa 600 Gebäuden. Die Klimastrategie sieht eine jährliche Sanierungsrate von 2,5 Prozent bis 2020 vor, was in etwa 1.500 Gebäuden pro Jahr entspricht.
“Derzeit beträgt der Fördersatz für die Sanierung von Gebäuden 30 Prozent der anerkannten Kosten. Dieser wird nun bei Gesamtsanierungen auf 50 Prozent angehoben”, sagte die Direktorin des Amtes für Energieeinsparung, Petra Seppi. “Wenn jedoch durch die Sanierungsmaßnahmen kein KlimaHaus-Standard erreicht wird, bleibt der Fördersatz bei 30 Prozent.”
Von 30 auf 70 Prozent aufgestockt wird der Fördersatz für die energetische Sanierung von Kondominien. “Es hat sich nämlich gezeigt, dass die Sanierung von Mehrfamilienhäusern nur sehr schleppend voranschreitet”, sagte Theiner. Dies liege sowohl an der Struktur der Entscheidungsfindung in solchen Gebäuden als auch an den vielfältigen Interessen der Mieter. “Mit dem hohen Fördersatz von 70 Prozent und den kurzen Abschreibungszeiträumen, die sich dadurch ergeben, möchten wir die Gebäudesanierung attraktiv machen.”
Neben der energetischen Sanierung von Gebäuden wird auch die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. “Der neue Fördersatz liegt bei 50 Prozent der Mehrkosten, die bei der Anschaffung zum Beispiel einer Pelletsheizanlage im Vergleich zu einem konventionellen Heizkessel entstehen”, erklärte Seppi.
Neu gefördert wird auch der Austausch von öffentlichen Beleuchtungsanlagen, weil damit Strom gespart und die Lichtverschmutzung eingedämmt werden kann. Der Fördersatz, um den die Gemeinden ansuchen können, beläuft sich auf 50 Prozent der anerkannten Kosten.
Für Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die in Gebieten errichtet werden, in denen keine Möglichkeit für einen Stromanschluss besteht, beträgt der Fördersatz 65 Prozent (bisher 80 Prozent). “Aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen wurde die Wärmeerzeugung bei Neubauten, da die Energieeffizienzrichtlinie einen Mindestanteil an erneuerbarer Energie bei Neubauten vorschreibt”, erklärte Seppi.
Überarbeitet wurden auch die Förderkriterien für Beiträge an Unternehmen. Bei der energetischen Sanierung und Optimierung der Energieeffizienz liegt der Fördersatz für kleine Unternehmen bei 50 Prozent, für mittlere Unternehmen bei 40 Prozent und für große Unternehmen bei 30 Prozent. Gleiches gilt für die Fördersätze zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energie, die wie bei privaten Nutzern auf die Mehrkosten der Anlagen im Verhältnis zu konventionellen Anlagen berechnet werden.
Neu eingeführt wurde die Förderung sogenannter Energieaudits bei Klein- und Mittelunternehmen (KMU). Mit Energieaudits sind energetische Diagnosen gemeint, die für KMUs nicht verpflichtend sind und also freiwillig durchgeführt werden. Der Beitrag auf die anerkannten Kosten beträgt maximal 60 Prozent bei kleinen und 50 Prozent bei mittleren Unternehmen.
“Da wir in einigen Bereichen die Fördersätze angehoben haben, wird die Anzahl der Gesuche vermutlich steigen und somit ein größerer Finanzbedarf entstehen”, sagte Landesrat Theiner. Da aber kaum neue Fernwärmeanlagen gebaut und andere Bereiche wie der Einbau von Wärmeerzeugern bei Neubauten nicht mehr gefördert werden, geht Theiner davon aus, dass der Finanzbedarf in Summe gleich bleiben wird.