Von: luk
Bozen – Im Pustertal sorgen die staatlichen Arzthonorar-Obergrenzen für Unmut. LRin Stocker verweist auf zahlreiche – allerdings erfolglose – Interventionen in Rom.
Die Höchstgrenze der Honorarabrechnung mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst von 240.000 Euro für einen niedergelassenen freiberuflichen Arzt bewegt derzeit im Pustertal erneut die Gemüter. Es bleibt festzuhalten: von Seiten des Landes wurde in Rom mehrmals zum Thema interveniert, jedes Mal gab es eine klare Absage.
Zur Vorgeschichte: Aufgrund einer staatlichen Bestimmung, die besagt, dass kein öffentlicher Bediensteter oder mit der öffentlichen Verwaltung – wie dem Sanitätsbetrieb – konventionierter privater Dienstleister mehr verdienen darf als der höchste Amtsinhaber in Italien, der Staatspräsident, muss auch das abrechenbare Honorar von niedergelassenen freiberuflichen Ärzten auf maximal 240.000 Euro “gedeckelt” werden.
“Dies hat bereits Ende 2015 Unmut hervorgerufen, weil die betroffenen Ärzte sehr gute Arbeit leisten und die staatliche Einführung dieser Regelung von der Bevölkerung nicht verstanden wird”, betont Gesundheitslandesrätin Stocker, die ergänzt: “Wir haben uns in Rom intensiv bemüht, eine Lösung zu finden, insbesondere für die unterschiedliche Ausgangslage zwischen Freiberuflern und Bediensteten. Allerdings stehen wir vor einer rechtlich sehr komplexen Situation, wobei der Staat diesbezüglich wenig Einsicht zeigt.”
Neben dem obgenannten Prinzip wird in den staatlichen Vorgaben in einer komplexen Leistungsberechnung davon ausgegangen, dass mit der Honorarsumme die Grundversorgung für die bei einem einzelnen freiberuflichen Arzt eingeschriebenen Patienten angemessen gewährleistet ist. Alle zusätzlichen Leistungen fallen nach diesem Leistungskatalog in den privaten Bereich.