lvh: Wertvolle Förderschiene

Kleinunternehmen: Ab Jahresbeginn um Investitionsbeihilfen ansuchen

Dienstag, 17. Oktober 2023 | 14:36 Uhr

Von: mk

Bozen – Über neun Zehntel der rund 60.000 Unternehmen in Südtirol sind Klein- und Kleinstunternehmen. Von diesen zählen rund 90 Prozent sogar weniger als neun Beschäftigte. Um die kleinsten und kleinen Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu unterstützen, gewährt das Land Südtirol auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 4 aus dem Jahr 1997 Beihilfen für betriebliche Investitionen. Die Landesregierung hat bereits heute die Richtlinien für die Vergabe der Beihilfen im Jahr 2024 genehmigt und vorerst Finanzmittel im Wert von drei Millionen Euro dafür bereitgestellt. Es besteht das Bestreben, wie in den Vorjahren auch im Jahr 2024 das entsprechende Budget zu erhöhen.

Von den zweckgebundenen drei Millionen Euro sind 2,5 Millionen Euro für die Bereiche Handwerk und Industrie bestimmt. Eine halbe Million Euro ist dem Sektor Handel und Dienstleistungen vorbehalten. Bezuschusst werden ausschließlich Investitionen von mindestens 20.000 bis maximal 500.000 Euro in bewegliche Güter (Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen) mit 20 Prozent der zulässigen Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.

Mehr Punkte für Frauen- und neue Unternehmen sowie Nachhaltigkeit

Mit den heute von der Landesregierung genehmigten Richtlinien erfährt die Schwerpunktsetzung in der Förderstrategie einige Veränderungen: “Im Vergleich zum Vorjahr kommt Frauenunternehmen und neuen Betrieben sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen ein größeres Augenmerk zu”, erklärt die Direktorin der Landesabteilung Wirtschaft, Manuela Defant. So gibt es bei der Gesuchsbewertung 30 anstatt 15 Punkte für Frauen- und neue Unternehmen, wobei auch Betriebsübernahmen und Betriebsnachfolgen berücksichtigt werden. 30 anstelle der bisher zehn Punkte sind auch für Nachhaltigkeitszertifizierungen vorgesehen. Lehrbetriebe erhalten weiterhin 30 Punkte. Die Zertifizierung “audit familieundberuf” und die Zertifizierung de Geschlechtergleichheit wird weiterhin mit 15 Punkten bewertet. Unternehmen, die vor Antragstellung mindestens sechs Monate lang kostenlos Lebensmittel und Non-Food-Produkte an Wohltätigkeitsorganisationen oder gemeinnützige Einrichtungen abgegeben haben, können weiterhin mit zehn Punkten rechnen.

Gesuchstellung ab Jahresbeginn 2024

Um die Förderung für betriebliche Investitionen kann ab 1. Jänner 2024 und in der Folge bis 30. April 2024 angesucht werden. Die Anträge sind ausschließlich online über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf “myCivis” mit Hilfe der digitalen Identität SPID zu stellen. Die Rangordnungen werden bis 31. Juli 2024 erstellt.

lvh: Wertvolle Förderschiene

Der lvh stand in enger Abstimmung mit der zuständigen Landesabteilung, um die Interessen der Handwerksbetriebe zu vertreten, insbesondere in Bezug auf das jährlich überarbeitete Punktesystem. Ein wichtiger Erfolg war die Beibehaltung der hohen Punktzahl von 30 Punkten für Betriebe mit bestehenden Lehrverträgen, um diejenigen Betriebe zu belohnen, die sich aktiv an der Ausbildung von Lehrlingen beteiligen.

Bisher lag der Schwerpunkt des Punktesystems hauptsächlich auf Forschung und Entwicklung. Mit den neuen Kriterien wird ein verstärkter Fokus auf die Nachhaltigkeit gelegt.

Ebenso ist es von Bedeutung zu erwähnen, dass die Mindestinvestitionssumme nicht mehr, wie es in vorherigen Ausschreibungen der Fall war, bei 20.000 Euro liegt, sondern nun auf 15.000 Euro reduziert wurde.

„Es handelt sich hierbei um eine wichtige Unterstützung für Unternehmen, die Investitionen tätigen“, erklärt lvh-Vizepräsident Hannes Mussak. „Letztes Jahr gab es rund 120 Ansuchen aus dem Handwerk, das zeigt, wie wertvoll die Förderschiene für die Betriebe ist.“

Die Abteilung Kredit- und Finanzberatung des lvh unterstützt gerne bei der Antragstellung und der Einreichung des Auszahlungsantrages.

Bezirk: Bozen