Von: mk
Bozen – Das Südtiroler Raumordnungsgesetz wird nicht mit 1. Januar 2020 in Kraft treten, sondern erst ein halbes Jahr später. Dann solle man aber Nägel mit Köpfen machen, betont lvh-Chef Martin Haller.
Nun ist es so gut wie fix: Das lokale Urbanistikgesetz wird erst mit 1. Juli 2020 in Kraft treten. Dies hat die SVP-Fraktion vor wenigen Tagen beschlossen. Nun muss es noch vom Landtag gutgeheißen werden. Im lvh reagiert man auf diese Entscheidung grundsätzlich positiv.
„Für die Südtiroler Wirtschaft ist ein vollständig durchdachtes und geregeltes Gesetz besser als ein halbfertiges, das noch mit vielen Unsicherheiten besetzt ist. Wenn mit dem Aufschub größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit einhergeht, ist dies aus wirtschaftspolitischer Sicht sicher zu bevorzugen“, kommentiert lvh-Präsident Martin Haller die verzögerte Inkraftsetzung. Haller fügt allerdings eine klare Forderung hinzu: „Nun gilt es aber, die zur Verfügung stehende Zeit effizient und konstruktiv zu nutzen und bei der Definition aller Durchführungsbestimmungen vor allem auch die Interessensvertreter miteinzubeziehen.“