Von: mk
Bozen – Nur wer gut informiert ist, ist in der Lage, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen, bleibt von bösen Überraschungen verschont und vermeidet Beschwerden: Dieser wichtige Grundsatz gilt für jeglichen Kauf von Produkten oder Dienstleistungen, sowohl in Italien als auch im Ausland. Aus 20-jähriger Erfahrung weiß das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen zu berichten, dass sich im Großteil der Fälle die reisenden Verbraucher aber erst dann informieren, wenn ihr Koffer verloren gegangen ist oder das gebuchte Hotel einer Baustelle ähnelt. In diesen Fällen ist es entscheidend, sich an Experten wenden zu können, welche Informationen und Beratung bereitstellen.
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien – Büro Bozen hat seinen Reiseservice im Rahmen einer Pressekonferenz im Parkhotel Laurin in Bozen vorgestellt. Nach der Begrüßung aller teilnehmenden Journalisten durch den Geschäftsführer der Verbraucherzentrale (VZS) Südtirol Walther Andreaus, wurden die statistischen Daten zu den Anfragen im Bereich Urlaub und Reisen vorgestellt. „Vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2017 hat das EVZ Italien über 3.000 Anfragen erhalten“, erklärt Andreaus und fährt fort: „Von diesen haben gut 1.200 den Bereich Urlaub und Reisen betroffen, wobei die Anfragen zu Flugreisen (590 Anfragen) und zum Autoverleih (309 Anfragen) klare Spitzenreiter sind.“
„Der reisende Verbraucher genießt in der gesamten EU weitreichenden Schutz, z. B. im Rahmen einer Pauschalreise“, erklärt Milena Favretto vom EVZ. Bei diesen Reisepaketen bestehen genaue Bestimmungen in Hinblick auf die Informationspflicht des Reiseveranstalters, z. B. bei Preis- oder Programmänderungen. Im Jahr 2004 wurden in der EU die ersten Passagierrechte im Flugsektor eingeführt. Diese waren Vorbild für die Rechte der Verbraucher bei Reisen mit Zug, Bus oder Schiff. Die Hotelbuchung hingegen, wird von den einzelnen Mitgliedsstaaten geregelt; diesbezüglich wenden sich zahlreiche italienische Verbraucher an das EVZ, um Informationen zu den Pönalen bei Stornierung der Buchung zu erhalten.
Rebecca Berto, Rechtsberaterin des EVZ, beschäftigt sich mit einem Bereich, in dem „Anarchie“ herrscht: dem Autoverleih. Für diese Verträge besteht keine Gesetzgebung zum Schutz des Verbrauchers; weder in Europa noch in Italien. „Dennoch stehen Informationsanfragen und Beschwerden auf der Tagesordnung“, erklärt die Expertin. „Häufig können die Verbraucher das gebuchte Auto aufgrund von Problemen im Zusammenhang mit der Kreditkarte nicht entgegennehmen“. Aber auch wer das Auto erfolgreich abgeholt hat, muss unter Umständen mehrere 100 Euro wegen vermeintlicher Schäden am Auto bezahlen. „Um diese Problematiken zu bewältigen, ist es entscheidend, Experten an seiner Seite zu wissen“, bestätigt Monika Nardo, Koordinatorin des EVZ in Co-finanziert von der Europäischen Kommission, dem Land Südtirol, der Autonomen Region TrentinoSüdtirol, dem Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung, den Trägerorganisationen Verbraucherzentrale Südtirol und ADICONSUM, Mitglied im Netz der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Bozen und fügt hinzu: „Dank der Intervention des Netzwerkes Europäischer Verbraucherzentren (ECCNet), waren wir in der Lage, ungefähr zwei Drittel der Verbraucherbeschwerden zu lösen – und das alles zum Nulltarif, da die Dienstleistungen des EVZ völlig kostenlos sind“, erinnert die Juristin.
Die Expertinnen des EVZ in Bozen sind telefonisch unter der Nummer 0471 980939 und via E-Mail unter info@euroconsumatori.org erreichbar. Auf der Internetseite www.euroconsumatori.org stehen zahlreiche Informationen, nützliche Tipps, Musterbriefe und vielfältige Publikationen im Bereich Urlaub und Reisen zum kostenlosen Download zur Verfügung.