Von: luk
Bozen – Einen Aufschlag von bis zu 800 Euro aufs Landesfamiliengeld gibt es ab 1. September 2016 für Väter, die im Privatsektor arbeiten und Elternzeit beanspruchen.
Die entsprechenden Kriterien wurden heute auf Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg von der Landesregierung genehmigt. “Das Landesfamiliengeld + ist eine finanzielle Unterstützung für Familien, in denen sich die Eltern die Erziehungsarbeit teilen und wird als Zusatzbeitrag zum Landesfamiliengeld ausbezahlt”, erklärte Landesrätin Deeg im Anschluss an die Landesregierungssitzung.
Sie lieferte auch gleich die Begründung für diese neue, familienpolitische Maßnahme: “Väter verdienen im Durchschnitt mehr als Mütter und nehmen daher die Elternzeit kaum in Anspruch. Mit dem Landesfamiliengeld + unterstützten wir daher Väter, die eine berufliche Auszeit nehmen, denn wenn sie stärker in den Familienalltag eingebunden sind, wirkt sich dies nachweislich positiv auf die emotionale und kognitive Entwicklung der Kinder aus, führt zu einer frühen Stärkung der Familien und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.” Von einer besseren Aufteilung der Familienarbeit würden laut Landesrätin Deeg auch die Mütter profitieren. “Eltern müssen Wahlfreiheit haben”, betonte die Familienlandesrätin und Landeshauptmann Arno Kompatscher äußerte den Wunsch, “dass sich durch dieses Pilotprojekt das Rollenverständnis insgesamt verändert und es zu einer fairen Aufteilung der Familienlasten kommt”.
Der heute von der Landesregierung gefasste Beschluss sieht vor, dass Väter, die während ihrer Elternzeit, die zwei bis drei Monate dauern muss, ganz auf ihr Gehalt verzichten, mit 800 Euro pro Monat unterstützt werden. Väter, die 30 Prozent ihres Einkommens weiter beziehen, werden mit 400 Euro unterstützt, und wer für einen Monat 30 Prozent seines Gehalts bekommt und im zweiten Monat kein Geld erhält, bekommt 600 Euro monatlich.
Das Landesfamiliengeld+ gilt für Väter, die in der Privatwirtschaft angestellt sind und in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes die Elternzeit für einen Zeitraum von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten in Anspruch genommen haben. “Bei der Inanspruchnahme der Elternzeit besteht eine Diskrepanz zwischen dem privaten und öffentlichen Sektor”, bemerkte Deeg, “allerdings wünschen sich zwei Drittel der Väter, mehr Zeit mit ihrer Familie zu verbringen”. Im Moment würden nur knapp zehn Prozent der Väter die Möglichkeit der Elternzeit nutzen.
Familie, welche für das Landesfamiliengeld + ansuchen, müssen die Voraussetzungen für den Zugang zum Landesfamiliengeld erfüllen und bereits ein Ansuchen hierfür gestellt haben. Es gilt für Kinder, die zwischen dem ersten Jänner 2016 und dem 31. Dezember 2018 zur Welt kommen. Der Zusatzbeitrag steht nicht zu, wenn das Kind in dem Zeitraum, für den der Beitrag beantragt wird, einen Kleinkinderbetreuungsdienst besucht hat.
Anträge für heuer können ab dem 1. September 2016 bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) oder bei einem Patronat gestellt werden, allerdings erst, wenn die Elternzeit, für die angesucht wird, beendet ist. Ab diesem Zeitpunkt hat die Familie 90 Tage Zeit, das Ansuchen einzureichen. Die Auszahlung des Beitrages erfolgt einmalig zusammen mit dem Landesfamiliengeld. Der Beitrag wird auf das Bankkonto, das für das Landesfamiliengeld angegeben wurde, überwiesen.
Mit dem heute von der Landesregierung gefassten Beschluss werden Geldmittel in Höhe von über 746.000 Euro im Landeshaushalt zweckgebunden und der ASWE zur Auszahlung des Landesfamiliengeldes + zugewiesen. Die Gelder für dieses Pilotprojekt werden aus dem Regionalfonds für Projekte zur Förderung der Beschäftigung und zur Unterstützung der Familien herangezogen.