Von: luk
Meran – Am Mittwoch, 14. März geht die 30-tätige Testphase der Videokameras zur Überwachung der Zufahrten zur verkehrsberuhigten Zone (VBZ) in der Meraner Altstadt zu Ende. Bis dahin müssen auch die bisherigen Durchfahrtsgenehmigungen bei der Ortspolizei erneuert werden. Die auf der Postbrücke, an der Kreuzung zwischen der oberen Freiheitsstraße und dem Theaterplatz, in der Galileistraße und beim Passeirer Tor angebrachten Kameras werden das Kfz-Kennzeichen jedes durchfahrenden Fahrzeugs erfassen; das System überprüft automatisch, ob für dieses Fahrzeug eine Genehmigung vorliegt und stellt bei Übertretungen die entsprechende Strafe aus.
Die Regeln für die Zufahrt zur VBZ sind vollkommen unverändert geblieben. Unterhalb der Videokameras wurden die Zeiten und Bedingungen angegeben, zu denen die Einfahrt in die verkehrsbeschränkte Zone erlaubt ist. Außerdem zeigt ein Display an, ob das System aktiv oder inaktiv ist: Leuchtet ein grünes Licht, ist die Durchfahrt erlaubt; ein rotes Licht zeigt an, dass nur Berechtigte durchfahren dürfen.
Anträge für Durchfahrtsgenehmigungen müssen in der Regel mindestens 48 Stunden vorher von Montag bis Freitag an die Mailadresse vbz.ztl@gemeinde.meran.bz.it gesendet werden. Da die Kontrolle der Durchfahrt ausschließlich digital durchgeführt wird, ist das Mitführen einer Genehmigung in Papierform nicht mehr notwendig.
Die Gemeindeverwaltung teilt ausdrücklich mit, dass alle alten Durchfahrtsgenehmigungen bis zum 14. März erneuert werden müssen, um in System eingetragen zu werden und damit weiterhin gültig zu bleiben.