Wer ruft da schon wieder an?

Verordnung gegen Anrufe mit “gekaperten” Nummern

Montag, 02. Oktober 2023 | 14:41 Uhr

Von: apa

Betrügerische Anrufe mit “gekaperten” Rufnummern haben in den vergangenen Monaten rasant zugenommen. Laut Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP) dürfte die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher sein, als die der Telekom-Regulierungsbehörde RTR gemeldeten Zahlen. Dem entgegensetzen will die Regierung nun eine Novelle der “Kommunikationsparameter-, Entgelt-und Mehrwertdienste-Verordnung”, um gegen solche “Spoofing”-Anrufe vorgehen zu können.

Seit 2018 erhebt die RTR den Rufnummernmissbrauch über eine eigene Meldestelle. Wurden im vergangenen Jahr noch häufiger Betrugs-SMS gemeldet, so kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Betrug mit österreichischen Telefonnummern. Beim so genannten “Spoofing” werden Anrufe von einer österreichischen Rufnummer getätigt, dahinter verbergen sich jedoch Betrüger, etwa im Namen großer Online-Riesen und Technologiekonzerne.

Die betroffenen Rufnummern können derzeit nicht einfach gesperrt werden, würden die meist ahnungslosen Opfer dadurch ihre tatsächlich gültige Rufnummer verlieren. Am Montag startet die RTR nun das Konsultationsverfahren der KEM-Verordnung, um künftig gegen Rufnummernmissbrauch vorgehen zu können. Die Verordnung wird noch in diesem Jahr kundgemacht. Umgesetzt werden soll sie von den Betreibern innerhalb einer Anpassungsfrist.

“Beinahe jeder war in den vergangenen Wochen und Monaten mit Anrufen konfrontiert, mit denen er nicht gerechnet hat”, bestätigte Tursky am Montag bei einem Pressegespräch den Trend in der Cyberkriminalität. Alleine in den vergangenen zwei Montan wurden über 4.000 Fälle gemeldet. Mit dem am Montag in Begutachtung gehenden Verordnungsentwurf will der Staatssekretär dem Telefonnummernmissbrauch nun den Kampf ansagen, wie er betonte.

In Zukunft müssen die österreichischen Betreiber bei Anrufen aus dem Ausland mit österreichischen Rufnummern eine Verifizierung der Rufnummer vornehmen. Wenn ein Missbrauchsfall vorliegt, dann darf der Anruf nicht zugestellt werden. Besteht für Netzbetreiber die Möglichkeit die Authentizität des Anrufes aus dem Ausland zu prüfen, ist dieser verpflichtet, bei Fehlschlagen dieser Prüfung den Anruf zu unterbinden, so RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer.

Die neue Verordnung soll nach einer Anpassungsfrist noch vor dem nächsten Sommer in Kraft treten. “Das bedeutet, dass wir eine solche Rufnummernmissbrauchs-Welle wie derzeit in Zukunft nicht mehr erleben werden”, ist sich Tursky sicher. Neben Missbrauchsfällen sei es aber auch wichtig, die Telekommunikationsnetze vor Ausfällen zu schützen. Die RTR ist daher in regelmäßigen Austausch mit den Telekommunikationsbetreibern und dem Innenministerium, um Risikoanalysen und Krisenpläne zu erstellen.