Von: luk
Bozen – Die zusätzliche Finanzierung ist an eine verbesserte Versorgungsleistung der Hausärzte geknüpft. An diesem vereinbarten Grundsatz hält das Land fest.
Die Verhandlungen zwischen Landesdelegtaion und den vier Hausärztegewerkschaften sind heute Nachmittag fortgesetzt worden. Die Landesdelegation hält dabei an den getroffenen Abmachungen fest: “Sicherheit, Klarheit und landesweite Einheitlichkeit zur Verbesserung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung der Menschen” – um diese Ziele zu erreichen, hatte sich die Landesregierung in der Klausur am 4. Februar 2017 bereit erklärt, in die Allgemeinmedizin zu investieren.
Die Vertreter der vier Hausärztegewerkschaften (SNAMI, FIMMG, SMI und SGB-CISL) hatten als Reaktion auf das Ergebnisprotokoll der Klausur neuerliche Forderungen ausgearbeitet. Der Delegationsleiter des Landes, Michael Mayr, verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass “bei der Klausurtagung die Bereiche und Tätigkeiten, für die eine zusätzliche Finanzierung erfolgen kann, gemeinsam festgelegt worden sind”.
Eine bessere wohnortnahe Versorgung sei als Voraussetzung für die Zusatzfinanzierung vereinbart worden, unterstreicht die Landesdelegation. Die vereinbarte Investition sieht die Unterstützung durch Sprechstundenassistenz und Krankenpflege, die Anschaffung von medizintechnischen Geräten, die verbesserten Betreuungspfade von Menschen mit chronischer Erkrankung und eine Förderung für Jungärzte vor, welchen zudem eine strukturelle Starthilfe für die Neuansiedlung ihrer Praxis gewährt wird. Die Verpflichtung zum Abbau der Patientenzahlen bestehe weiterhin in jenen Bezirken, in denen ausreichend Hausärzte zur Verfügung stehen, hier werde an einer einvernehmlichen und für alle vertretbaren Lösung im Rahmen des rechtlich Möglichen gearbeitet, betont Delegationsleiter und Ressortdirektor Mayr.
Für das Land ist die Zustimmung aller vier unterschriftsberechtigter Vertreter der Hausärztegewerkschaften Voraussetzung. Die Verhandlung wird in einer weiteren Sitzung fortgeführt.