Von: luk
Bozen – Die Verwaltung des Landes Südtirol hat sich in den vergangenen Jahren einem ständigen Wandel und einer fortlaufenden Weiterentwicklung unterzogen. Im Rahmen der “Verwaltungsinnovation 2018” wurden dabei auf unterschiedlichen Ebenen Reformen gemeinsam erarbeitet und gesetzliche Änderungen in die Wege geleitet. Mit der Personalordnung des Landes wurden wichtige Weichenstellungen gesetzt, zudem wurde der Digitalisierungsprozess innerhalb der Verwaltung vorangetrieben und durch eine Reorganisation wurde der organisatorische Aufbau bereichsübergreifend und thematisch überdacht. “Die Verwaltungsinnovation verfolgt das Ziel, die Landesverwaltung zu modernisieren und einen Erneuerungsprozess in die Wege zu leiten. Damit dies erfolgreich verläuft, ist eine Neuordnung der Führungsstruktur bereits von Beginn an als notwendig erachtet worden, bei der die Prinzipien der permanenten Weiterbildung, der effizienten Planung und dem Erreichen von bestimmten Zielen des Performance-Planes noch stärker als bisher berücksichtigt werden”, betont Personallandesrätin Waltraud Deeg.
Der gestern von der Landesregierung genehmigte und im Amtsblatt der Region veröffentichte bereichsübergreifende Kollektivvertrag für die Führungskräfte stellt die Weichen für die Neuregelung der wirtschaftlichen Behandlung und bildet den Auftakt für die nun folgenden Verhandlungen. “Wir befinden uns momentan in der ersten von drei Phasen. Nach der momentanen Umstellungsphase folgt eine Verhandlungsphase, in der wir dem Umstand Rechnung tragen wollen, dass die Komplexität und die Verantwortung in vielen Bereichen angestiegen ist”, sagt die Personallandesrätin. Die dritte Phase ende schließlich in der Neuordnung unterschiedlicher Aspekte, etwa den Bereich der Weiterbildung, der Überstundenregelung und der Ergebnisentlohnung.
“Unser Ziel ist es, die Modernisierung der Landesverwaltung mit qualifizierten Führungskräften weiter voranzutreiben. Dazu zählt auch, dass die Entlohnung nach einer längeren Phase der Stagnation der zunehmenden Komplexität der Aufgabenbereiche und der zunehmenden Verantwortung angepasst wird”, betont Personallandesrätin Deeg. Es sei schließlich im Interesse aller, fähige und motivierte Führungskräfte in den Reihen der Landesverwaltung zu wissen. Der heute verabschiedete Übergangsvertrag gelte 2018 für alle Führungskräfte der Landesverwaltung, der Hilfskörperschaften und vom Land abhängigen Betriebe, der Sanitätsverwaltung (ausgenommen ärztliche und sanitäre Leiter), des Wohnbauinstitutes, der Seniorenwohnheime, der Bezirksgemeinschaften und der Gemeinden sowie für jene des Verkehrsamtes der Stadt Bozen und der Kurverwaltung Meran. Er stelle den Übergang hin zu weiteren Verhandlungen dar, die zu einem neuen Bereichsübergreifenden Kollektivteilvertrag führen sollen.
Der heutigen Entscheidung vorausgegangen war die Neuregelung der Führungszulage und der Änderung der Führungsstruktur der Landesverwaltung (LG 9/06.07.2017), mit der eine Anpassung an die neuen staatlichen Vorgaben vorgenommen wurde. Neben Änderungen am Führungskräfteverzeichnis beinhaltete das Gesetz auch eine Reform der bisherigen Funktionszulage hin zu einer Positionszulage. Dadurch besteht die Positionsentlohnung zu 40 Prozent aus einem Fixanteil, die restlichen 60 Prozent kommen als flexibler Anteil.
“Unsere Verwaltung steht im staatlichen Vergleich sehr gut da. Aufgrund unserer autonomen Kompetenzen im Bereich Personal müssen wir nicht jegliche staatlichen Vorgaben übernehmen, sondern können Anpassungen zum Wohle unserer Mitarbeiter, aber vor allem im Interesse der Bürger vornehmen. Die nun eingeleitete Neuaufstellung der wirtschaftlichen Behandlung der Führungskräfte soll weiterhin garantieren, dass die besten Köpfe unseres Landes in der Landesverwaltung eine berufliche Herausforderung und einen guten Arbeitgeber finden”, stellt Landesrätin Deeg klar.