Von: luk
Bozen – Mit seiner Unterschrift hat nun auch Justizminister Orlando die neue personalrechtliche Einstufung der Verwaltungsmitarbeiter der Justiz genehmigt.
Heute hat Justizminister Andrea Orlando in Rom eine weitere Vereinbarung unterzeichnet, die den Übergang des Verwaltungspersonals der Gerichtsbarkeit in der Region Trentino-Südtirol vervollständigt. Es handelt sich um ein sogenanntes Einvernehmensprotokoll mit einer Tabelle zur personalrechtlichen Einordnung des Verwaltungspersonals der Justiz, welches sich für den Übergang vom Staat zur Region entschieden hat. „Es waren komplexe Verhandlungen auf mehreren Ebenen. Ich bin nun mit den Ergebnissen sehr zufrieden“, kommentiert Landeshauptmann und Präsident der Region Arno Kompatscher den Abschluss dieser Verhandlungen. „Nun bestehen die Voraussetzungen, um die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit der Gerichtsämter noch effizienter zu gestalten – selbstverständlich unter Wahrung der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit.“
Am 7. Februar dieses Jahres war mit dem entsprechende Legislativdekret Nr. 16. die Zuständigkeit für die Mitarbeiter der Justizverwaltung vom italienischen Staat an die Region Trentino-Südtirol übergegangen. Von der Regelung ausgeschlossen sind natürlich die Richterschaft aber auch die Führungskräfte der Justizverwaltung.
Anfang Juni war nach zähen Verhandlungen mit den Gewerkschaftsvertretern eine Einigung über die korrekte Einstufung erfolgt. Die 400 betroffenen Mitarbeiter werden nun eine der Tabelle entsprechende finanzielle und funktionelle Einstufung seit dem Tag des Übergangs an die Region erhalten. In den nächsten Monaten stehen noch weitere Schritte an, die in der Durchführungsbestimmung vorgesehen sind, beispielsweise ein operatives Protokoll für die Führung des Personals der Justizverwaltung.