Von: luk
Bozen – Gemäß der Mitteilung Nr. 45/2017 des Südtiroler Gemeindenverbandes vom 30.05.2017, haben etliche Südtiroler Gemeinden kein Abkommen mit dem Südtiroler Energieverband für die Anlieferung von Abfällen an die Recyclinghöfe abgeschlossen. Bei insgesamt 45 Gemeinden fehlt dem Gemeindenverband die Kenntnis, ob das Abkommen überhaupt abgeschlossen wurde, die Beschlüsse nicht übermittelt worden seien. In der Liste finden sich säumige Gemeinden wie Gais oder Enneberg, sodass der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas die Hintergründe erschloss.
„Die Unkenntnis des Gemeindenverbandes zum weiteren Schicksal der Musterverordnungen, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden, liegt wahrscheinlich an einer mangelnden Kommunikationsbereitschaft seitens der Gemeinden“, hält der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas in einer Aussendung einleitend fest und verweist auf die Musterverordnung für die Anlieferung von Abfällen an die Recyclinghöfe. „So musste der Verband mittels eines Rundschreibens die Gemeinden auffordern zu überprüfen, „ob sie tatsächlich die Musterverordnung nicht beschlossen haben““, erläutert Blaas.
„Laut Auskunft des Präsidenten des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer, wurden tatsächlich nach der Veröffentlichung der Mitteilung Nr. 45/2017 weitere fünf Verordnungen übermittelt“, unterstreicht Blaas und verweist auf das vorliegende Schreiben des Verbandes. „Um die Effizienz des Gemeindenverbandes zu steigern braucht es eine verbesserte Kommunikation zwischen dem Verband und den Mitgliedern, den Gemeinden“, empfiehlt der Freiheitliche Landtagsabgeordnete, um künftig derartige Situationen zu vermeiden.
„Laut Beschluss der Landesregierung vom 23. November 2009, Nr. 2813 besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht über den Gemeindenverband Konventionen mit den Verbänden für die Anlieferung von Abfällen an die Recyclinghöfe abzuschließen. Haben die Gemeinden von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, so ist für die Anlieferung an den Recyclinghof eine Konvention mit jedem Unternehmen Voraussetzung. In diesem zweiten Fall kann die Konvention mit dem Unternehmen von der Gemeinde oder von der Bezirksgemeinschaft oder von einem anderen Subjekt (z.B. den für die Müllbewirtschaftung zuständigen Stadtbetrieben) abgeschlossen werden“, zitiert Blaas aus dem Schreiben des Präsidenten.
„Die Verabschiedung der Musterverordnung mit dem Südtiroler Energieverband ist für die Gemeinden nicht verpflichtend, aber dennoch überrascht die geringe Resonanz seitens der Südtiroler Gemeinden. Etliche Gemeinden haben massive Probleme bei der Abfallbeseitigung und oftmals fehlt ein schlüssiges Konzept für die Entsorgung von Müll und anderen Wertstoffen. Aus diesem Grund ist eine Abstimmung zwischen den Gemeinden, die Bündelung von Ressourcen und das Eindämmen von Bürokratie auch im Interesse des gesamten Landes“, so Walter Blaas abschließend.