Von: mk
Bozen – Das Landesgericht Bozen hat Ende Februar das 17. Urteil gegen die Volksbank erlassen und die Bank zur Zahlung von fast 70.000 Euro an zwei Anleger verurteilt, zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten. Die Bank wurde von der Richterin erneut für den Verkauf ungeeigneter Wertpapiere ohne angemessene Informationen verantwortlich gemacht. Aufgrund dieses Urteils verjähren die Ansprüche nicht vor Ende 2026. Dies erklärt der Verbraucherschutzverein Robin aus Margreid in einer Aussendung.
Die Klagen werden von den Rechtsanwälten Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi vertreten, die Tausende von Anlegern unterstützen. Bisher beläuft sich die Gesamtsumme der gegen die Volksbank verhängten Entschädigungen auf fast eine Million Euro.
Darüber hinaus hat das Berufungsgericht Venedig die Sammelklage für rund 700 Anleger zugelassen – mit Forderungen in Millionenhöhe. Im Februar wurde eine zweite Sammelklage für über 27.000 Anleger eingereicht. Die Anhörung soll am 12. Juni 2025 stattfinden. Laut Robin geht es um Schadensersatzforderungen von fast 100 Millionen Euro.
Trotz fast 20 Urteilen zu ihren Ungunsten habe die Bank nicht immer Berufung eingelegt, wodurch viele Urteile rechtskräftig geworden seien. „Selbst in Berufungsfällen musste sie Zahlungen leisten, um Zwangsvollstreckungen zu vermeiden“, so die Vertreter von Robin.
Das Aktionärskomitee Südtirol lädt betroffene Anleger ein, ihr Interesse per E-Mail an aksuedtirol@gmail.com (auf Deutsch) oder comitatoazionistisuedtirol@gmail.com (auf Italienisch) zu bekunden, unter Angabe von Name, Nachname, investiertem Betrag und Adresse.
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