Von: mk
Bozen – In einer Presseinformation vom 25. August kündigte die Volksbank an, vorbehaltlich Genehmigung am 25. September 2017 mit dem Handel der bankeigenen Aktien auf der Hi-MTF Plattform zu beginnen. Der Handel mit den Aktien war seit Herbst 2016, knapp vor der Änderung der Gesellschaftsform, nicht mehr möglich und soll nunmehr mit einem neuen Eröffnungshandelspreis von 15,30 Euro starten, für welchen laut Volksbank auch ein Angemessenheitsgutachten durch einen unabhängigen Berater vorliegt.
Es sei dies der vierte unterschiedliche Preis in Folge, der der Volksbankaktie in den letzten 18 Monaten zugeordnet worden ist, erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).
„Im April 2016 schlägt der Verwaltungsrat der Volksbank der Mitgliederversammlung vor, den Preis auf 19,65 Euro festzulegen, und die Mitgliederversammlung bestätigt dies; November 2016: Die Volksbank ändert ihre Rechtsform, und die Aktionäre, die damit nicht einverstanden sind, können zurücktreten; zwei Gutachten sehen den Wert der Aktien in der Spanne zwischen 11,09 Euro und 15,08 Euro. Der Auszahlungspreis bei Rücktritt wird vom Verwaltungsrat auf 12,10 Euro festgelegt; Im Dezember 2016 beanstanden einige Aktionäre bei Rücktritt diesen Preis und verlangen vor Gericht Neufestsetzung des Auszahlungspreises durch ein Gutachten; Juni 2017: Der vom Gericht benannte Sachverständige legt den Auszahlungspreis bei 14,69 Euro fest; Im August 2017 klagt die Volksbank jene Aktionäre, welche die gerichtliche Neufestsetzung des Aktienwerts verlangt hatten, und beanstandet den Preis von 14,69 Euro als falsch bemessen; wieder im August 2017 gibt der Verwaltungsrat bekannt, dass der Eröffnungshandelspreis in der Spanne von 12,10 und 16,30 Euro auf 15,30 Euro festgelegt wird“, ruft die VZS in Erinnerung.
Die Abfolge zeige klar und deutlich, dass die jeweilige Preisfestlegung allein gemäß ihren wirtschaftlichen Auswirkungen für die Bank erfolgte. „Dies ist, jedenfalls bis zu einem gewissen Punkt, auch legitim und nachvollziehbar. Weniger nachvollziehbar wird das Ganze, wenn man bedenkt, dass innerhalb nur eines Monats zuerst ein durch beeidigtes Gutachten festgelegter Aktienpreis durch eine Klageschrift als zu hoch beanstandet wird, und dann ein um 61 Cent höherer Eröffnungshandelspreis der Aktien festgelegt wird“, so die VZS.
Schwerwiegender sei, dass die neue Preisfestlegung auch in klarem Widerspruch zu den Aussagen der Führungsriege im vergangenen Herbst stehe: Diese hatte den Medien gegenüber versichert (siehe Interview TGR vom 27. November 2016), in Zukunft werde der Wert der Aktien wieder bei 19,60 Euro liegen. Laut VZS sei der neue Eröffnungskurs weit entfernt davon. Dieselbe Botschaft sei auch von den Bankangestellten verkündet worden, wie Betroffene berichten: Vielen von ihnen sei in Gesprächen mit der Bank versichert worden, sie könnten ganz beruhigt auf das Wiedereinsetzen des Handels über die Plattform warten, und dann ihre Aktien „wie gehabt“ um etwa 19 Euro verkaufen.
Eine weitere Frage, die Anleger an die VZS herantragen, ist jene nach der Beeinflussung des Marktes: Wie groß ist der Spielraum der jeweiligen Entscheidungsträger bei Kurs- bzw. Preisfestlegung sowie öffentlich wirksamen Aussagen, bevor sich eine unzulässige Marktbeeinflussung ergibt?
In der VZS ist man dabei, alle zur Hand stehenden Optionen abzuwägen. Für September ist ein Treffen mit den Betroffenen geplant, bei welchem mögliche Handlungsszenarien erläutert werden.