Von: mk
Bozen – Seit September 2017 wird die Aktie der Volksbank auf der Plattform HiMTF gehandelt. Auf der Plattform werden über 750.000 Aktien zum Kauf angeboten. In der letzten Woche wurden davon 5.800 Aktien verkauft. Ursprünglich hatte die Volksbank den Anfangswert bei 15,30 Euro festgelegt; mittlerweile wird die Aktie zum Preis von 13,50 Euro verkauft.
„Aufgrund dieser Werte ergibt sich für einen Aktionär, der seine Aktien verkaufen möchte, kein wirklich günstiges Szenario: Ein jetzt auf die Plattform gestelltes Verkaufsangebot würde in etwa 2,5 Jahre dort verharren, bevor sich ein Käufer findet, und dann könnte der Kauf nur abgewickelt werden, wenn der Verkaufende einen zusätzlichen Verlust von zwölf Prozent hinnimmt“, erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).
Aufgrund dieser wenig beschaulichen Aussichten hätten bereits mehrere Aktionäre eine Beschwerde eingereicht, und sich die Dokumentation zu ihren Aktienkäufen aushändigen lassen, welche dann im Zuge einer Beratung von der VZS analysiert wurde. Ergaben sich bei der Analyse Zweifel, wurde mithilfe der VZS eine weitere Beschwerde an die Bank ausformuliert. Einige der Beschwerdeführer haben nun ihren Fall auch vor das Kreditschiedsgericht ACF gebracht; dieses sollte gegen Jahresende seine Entscheidungen fällen.
„Sollten die diversen Beschwerden positiven Ausgang finden, würde dies auch für die anderen Aktionäre, die sich mit hohen Wertverlusten konfrontiert sahen, neue Hoffnung bringen. Jedoch gilt es, sich den Streitweg offen zu halten, und innerhalb 20. Juni dieses Jahres eine Beschwerde einzureichen. Denn ab diesem Zeitraum verjähren alle Schadensersatzansprüche an die Bank in Bezug auf die Kapitalerhöhung von 2008“, erklärt die VZS.
Um die Frist um zehn Jahre zu verlängern, müssten alle Interessierten, die bis zum heutigen Tag keine Unterbrechung der Verjährungsfrist gemacht haben, in den nächsten Wochen eine Beschwerde einreichen. Mit dem Beschwerde-Schreiben, welches auf www.verbraucherzentrale.it und in den Geschäftsstellen verfügbar ist, werde auch die Vertragsdokumentation angefordert, die für eine Einschätzung des Falls notwendig sei, so die VZS.
Der Beratungsdienst für Verluste bei Finanzanlagen steht allen betroffenen Sparerinnen und Sparern für Rat und Einschätzung der Fälle zur Verfügung.