Von: mk
Bozen – Über den aktuellen Stand der Dinge rund um den Punkteführerschein auf Baustellen informierten das Baukollegium und der Unternehmerverband Südtirol kürzlich ihre Mitgliedsunternehmen bei einem Webinar. Geplant ist, dass der Punkteführerschein mit 1. Oktober 2024 verpflichtend auf Baustellen vorhanden sein muss.
„Wir sehen zwar im Punkteführerschein keinen Mehrwert für die Arbeitssicherheit, denn diese wird bereits heute durch zahlreiche Bestimmungen geregelt. Ausschlaggebend ist, dass diese eingehalten werden. Doch es ist uns wichtig, dass unsere Mitgliedsunternehmen vorbereitet sind und alle Unterlagen vorweisen können, sollte der Punkteführerschein wie geplant in Kraft treten, damit die Operativität der Baustellen auch ab dem 1. Oktober gewährleistet ist“, unterstreicht der Präsident des Baukollegiums Christian Egartner.
Wie Geschäftsleiter Thomas Hasler ergänzt, fehlt derzeit noch die Durchführungsverordnung, die Voraussetzung für das Inkrafttreten ist und mit der einige bestehende Unklarheiten geklärt werden können. Der Punkteführerschein auf Baustellen gilt für alle auf den Baustellen tätigen Unternehmen und Selbstständigen. „Mit Ausnahme jener, die eine SOA-Kategorie Klasse III oder höher vorweisen können, sowie der Unternehmen, die nur Lieferungen bzw. Leistungen intellektueller Natur ausführen“, erklärt Hasler.
„Der Punkteführerschein bringt mehr Bürokratie, aber nicht mehr Sicherheit. Auch wenn wir klar dagegen sind und wir uns als Baukollegium auch weiterhin für einen Aufschub bzw. das Nicht-Inkrafttreten einsetzen, sehen wir es dennoch als unsere Aufgabe, unsere Mitgliedsbetriebe bestmöglich darauf vorzubereiten“, so Egartner abschließend.