Von: mk
Bozen/Trient – Einstimmig beschloss heute der Verwaltungsrat der Brennerautobahn AG, einen Rekurs hinsichtlich des wie in der Ausschreibung definierten Vorzugsrechts für die Konzession der A22 einzureichen.
Der Rekurs dreht sich um diesen einzigen technischen Punkt technischer Natur, vorsorglich in Erwartung der ausstehenden Antworten, die das Unternehmen bereits eingereicht hat und jederzeit zurückgezogen werden kann.
Die Maßnahme sei infolge des Rekurses von Dritten geworden, deren Ziel es ist, nicht nur das Vorzugsrecht zu Fall zu bringen, sondern auch das in der Ausschreibung angebrachte neue Mobilitätsmodell entlang der Brennerautobahn in Frage zu stellen.
„Ziel des Rekurses der Brennerautobahn AG ist keineswegs, die vom Ministerium für Infrastrukturen und Transporte (MIT) veröffentlichte Ausschreibung in Frage zu stellen und noch weniger deren Ausgang zu gefährden, da diese Ausschreibung die bedeutendste Entscheidung in Bezug auf die Autobahnkonzession der A22 in den letzten Jahren darstellt“, heißt es in einer Aussendung.
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