Von: mk
Bozen – Ende 2016 haben 89 Aktionäre der Volksbank ihren Austritt aus der Genossenschaft vorgenommen und verlangten eine gerichtliche Festlegung des Aktienpreises. Am 27. Juli hatte die Volksbank diesen von einem beeidigten Gutachten festgelegten Preis vor Gericht beanstandet, und diese Klagen den Sparern zustellen lassen. Der unparteiische Gutachter hatte den Wert bei 14,69 Euro festgelegt. Das war wesentlich mehr als der Wert von 12,10 Euro, den die Bank anlässlich des Rücktritts einseitig festgelegt hatte.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) koordiniert und unterstützt die Anleger bei der Durchsetzung ihrer Interessen: Für 26. September wurde daher von 17.30 bis 18.30 Uhr im Kolpinghaus in Bozen ein Informationstreffen festgesetzt, an welchem auch RA Cerniglia teilnehmen wird. Dieser wird die möglichen Strategien erläutern um sich gegen die Beanstandung der Bank zu wehren.
Die VZS ihrerseits hatte diese Beanstandung scharf kritisiert, da sie ihrer Ansicht nach eine reine Vorwandinitiative ohne tatsächliche Begründung darstelle und allein dem Ziel diene, die korrekte Festlegung des Aktienpreises auf den St.-Nimmerleins-Tag zu verschieben, obschon dieser gerichtlich durch einen unparteiischen Gutachter unter Einhaltung der Vorgaben des kontradiktorischen Verfahrens festgelegt worden sei.
Das Treffen ist jedoch nicht auf die betroffenen ehemaligen Aktionäre beschränkt, sondern steht allen Aktionären offen, die sich informieren möchten oder Fragen haben.
Die VZS wird gemeinsam mit RA Cerniglia alle Gegenmaßnahmen erwägen: Man möchte sich nicht nur in die Klage einlassen und die Abweisung derselben verlangen, wobei der Bank alle Gerichtskosten angelastet werden sollen, sondern auch, eventuell auf gerichtlichem Weg, die sofortige Auszahlung des per Gutachten festgelegten Preises und somit des Aktienwerts verlangen, heißt es in einer Aussendung.