Von: luk
Rom – „Es braucht ein italienspezifisches Modell für die Konzessionserneuerung der Großableitungen und einen neuen Pakt mit dem Territorium“ – so die Hauptaufforderung an die Regierung laut SVP-Kammerabgeordneten Albrecht Plangger, der als Mitglied der interparlamentarischen Gruppe für die Entwicklung des Berggebietes die kürzlich stattgefundene Tagung mitorganisiert und mitgetragen hat.
Weder Italien noch das Land Südtirol verfügen derzeit über ein Gesetz zur Verlängerung oder Vergabe von großen Wasserableitungen über 3000 kW Nennleistung. Die Regierung Monti hatte im Jahre 2012 die sich im Auslaufen befindenden Konzessionen bis zum 31. 12.2017 verlängert. „Jetzt – sechs Monate vor diesem Termin – weiß niemand genau, wie es weitergehen soll. Dies ist ein Skandal“, so Plangger. Die italienische Regierung hat Vertragsverletzungsverfahren der EU auf dem Buckel, weil es – laut EU-Kommission – den scheidenden Konzessionär bevorteile und somit das Konkurrenzprinzip verletze. „Während es zuerst Österreich, dann Frankreich und jüngst Portugal gelungen sei, die Wasserressourcen und Großableitungen zu verlängern statt europaweit auszuschreiben, lasse sich der Staat Italien von der EU-Kommission vor sich her treiben“, erklärt der SVP-Parlamentarier Albrecht Plangger. Italien solle solange verlängern, bis es in Europa ein einheitliches System zu den Konzessionsverlängerungen bei der strategischen Wasserkraft gibt. “50 Prozent der freiwerdenden Energiekapazitäten oder Konzessionen liegen in Italien. Österreichische und französische Konzerne können sich um diese Konzessionen bemühen, während für italienische Konzerne in Österreich und Frankreich nichts zu holen ist”, so Albrecht Plangger.
Die interparlamentarische Gruppe und die anwesenden Vertreter der Regionen, Berggemeinschaften und Wassereinzugsgebiete fordern von der Regierung beim strategischen Gut „Wasser“ ein Zurück zur Öffentlichen Hand und eine Abkehr von den bloßen Markt-Prinzipien. Das sogenannte „Bersani-Dekret” zur Liberalisierung der Stromproduktion aus dem Jahre 1999 sei mittlerweile überholt.
Die Regierung müsse kurzfristig die bereits verfallenen Konzessionen um weitere fünf Jahre verlängern mit einem „Umweltzins für die Anrainergemeinden“ und in der Zwischenzeit in Brüssel „Stärke beweisen“ bzw. einen eigenen Weg beschreiten und Staaten wie Österreich, Frankreich und Portugal – die bei der Wasserkraft Konkurrenzbestimmungen außer Acht lassen, ihrerseits ein Vertragsverletzungsverfahren anhängen. „Der italienische Stromproduktionsmarkt soll auf keinen Fall einseitig geöffnet werden“, so Plangger. Die Vertreter der Gemeinden und Wassereinzugsgebiete forderten bei der Tagung einmal mehr eine Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren, eine Rückkehr zum sogenannten „minielettrico“ und dessen Förderung und Schaffung von Voraussetzungen für lokale energieautarke Versorgungsinseln, um den Klimazielen von Paris nachzukommen.
„Zudem sollte man überprüfen, ob die Wasserkraft – besonders wegen der vielfältigen Nutzung der Stauseen und der Nutzung für die Landwirtschaft (Beregnung, Forstberegnung usw) – nicht auch „inhouse“ führen kann“, so Plangger. „Beim strategischen Gut Wasser hat der Markt vielfach versagt und er garantiert kaum Wertschöpfung für die örtliche Bevölkerung“, betont Albrecht Plangger.
„Nach dem gescheiterten Verfassungsreferendum im Dezember 2016 braucht es jetzt einen Schulterschluss zwischen Regierung und Zentralstaat auf der einen Seite und den Regionen und Gemeinden auf der anderen Seite, um diesen neuen Weg der „öffentlichen Nutzung“ der immer noch strategischen Wasserkraft“, so der SVP-Kammerabgeordnete Plangger.
Das Territorium, welches „Wasser und Gefälle“ anbieten kann, muss zukünftig mehr Vorteile erhalten, so auch die Forderung des lombardischen Regionalpolitikers Ugo Parolo, zB für die Bergprovinz Sondrio, die mit zwei Prozent der Bevölkerung 50 Prozent der lombardischen Wasserkraft stellt. Die Lombardei wolle jetzt diesbezüglich eine zentrale Rolle spielen.