Von: mk
Bozen – Schon in den vergangenen Jahren boomte gerade vor Weihnachten der Online-Handel. In der diesjährigen Adventszeit werden aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher, die bisher hauptsächlich in den Geschäften auf Geschenkesuche gingen, auf den Online-Handel umschwenken.
Den Trend, die Weihnachtsgeschenke zunehmend im Netz zu besorgen, kann auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen bestätigen. Etwas hat sich in den letzten Jahren allerdings verändert: Immer mehr Onlineshops sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr über eine E-Mailadresse erreichbar, sondern nur noch über ein Kontaktformular. “Solche Kontaktformulare haben jedoch einen Haken”, erklärt Isolde Brunner, Rechtsberaterin im EVZ, “sobald ein Kontaktformular abgeschickt ist, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher – im Unterschied zur E-Mail – keine Kopie des Schreibens als schriftlichen Beweis mehr in der Hand, und genau dies kann im Beschwerdefall zum Problem werden.” Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Absenden unbedingt einen Screenshot vom Kontaktformular anfertigen, das Datum festhalten und diesen aufbewahren. Im Streitfall mit dem Verkäufer kann man anhand des Screenshots beweisen, dass man sich beschwert hat und was man in der Reklamation geschrieben hat.
„Verbraucherinnen und Verbrauchern vollständige Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen und klar darzulegen, um welches Unternehmen es sich überhaupt handelt, ist nicht nur wünschenswert sondern verpflichtend vorgesehen, denn so steht es im Verbraucherkodex“, stellt Stefano Albertini von Onlineschlichter.it klar. „Wenn ein Onlineshop die gesetzlich vorgesehenen Angaben weglässt, ist Misstrauen absolut abgebracht, und man sollte sich fragen, ob man auf den Kauf nicht besser verzichtet.“
Eine Alternative zum Kontaktformular gibt es meist doch. „Fehlt eine E-Mail-Adresse, ist das Kontaktformular jedoch nicht die einzige Möglichkeit, den Verkäufer schriftlich zu kontaktieren”, erklärt Monika Nardo, Leiterin des EVZ in Bozen, „denn jedes italienische Unternehmen muss über eine PEC-Adresse verfügen.” PEC (posta elettronica certificata) ist ein System, welches es ermöglicht, E-Mails mit derselben Rechtsgültigkeit zu verschicken, wie ein Einschreiben mit Rückantwort. Eine zertifizierte E-Mail (PEC) ist allerdings kein internationaler Standard und funktioniert lediglich innerhalb Italiens. Somit können lediglich italienische Händler über PEC kontaktiert werden. Damit ein Schreiben mittels PEC verschickt werden kann, muss auch der Absender über eine PEC-Adresse verfügen.
„Weihnachtseinkäufe dürften heuer für viele ein schwieriges Thema sein, und es ist nachvollziehbar, dass die Schnäppchen im Internet diesmal besonders attraktiv sind. Jenseits der Überlegung, dass ein Einkauf vor Ort sicherlich nachhaltiger ist, sollten wir gerade unter den aktuellen Umständen nicht vergessen, dass Konsum allein nicht alles ist. Man kann vieles schenken, das gar nicht erst gekauft werden muss“ sagt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). „Ideen finden sich in unserem „Adventskalender der Konsumstille, siehe https://www.consumer.bz.it/sites/default/files/2018-12/Adventkalender.pdf“
Was Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online-Shoppen der Weihnachtsgeschenke noch beachten sollten!
Bestellt das Geschenk rechtzeitig, da es bei der Lieferung zu Verzögerungen kommen und der Händler den versprochenen Liefertermin möglicherweise nicht einhalten kann. Auch bei Weihnachtsgeschenken muss das Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen ab der Lieferung ausgeübt werden. So ist die Rücktrittsfrist an Weihnachten möglicherweise bereits abgelaufen. Erkundigt euch deshalb bereits vor der Bestellung bei Ihren Lieben nach deren Geschenkwünschen. Ein Rücktritt ist aber nicht immer möglich. Vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind z. B. versiegelte Waren wie CDs, DVDs, Computerspiele ebenso wie Konzertkarten, Pauschalreisen und Flüge.
Wer Kleidung bestellt, sollte vorher genau die Maßtabellen nutzen und genau prüfen, welche Größe die richtige sein sollte, um der Nachhaltigkeit willen und um sich die Unannehmlichkeiten von Rücksendungen zu ersparen. Rücksendungen belasten die Umwelt, nicht nur in Bezug auf den Transport und den damit verbundenen CO2-Ausstoß, der nicht notwendig wäre, wenn das Produkt die richtige Größe hätte. Zurückgeschickte Waren werden allzu oft weggeworfen, da es für Unternehmen manchmal billiger ist, ein anprobiertes Kleidungsstück zu entsorgen, als es aufzubereiten und wieder in den Umlauf zu bringen.
Sollte beim Kauf der Geschenke im Internet trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas schief gelaufen sein, kann man sich bei grenzüberschreitenden Käufen in der EU, Norwegen, Island oder Großbritannien kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) wenden: E-Mail: info@euroconsumatori.org, Tel. 0471 980939. Das EVZ informiert Sie auch über die außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe der europäischen ODR-Plattform.
Zudem besteht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens mit dem von der Verbraucherzentrale (VZS) eingerichteten Schlichtungsorgan Onlineschlichter.it auf dem gleichnamigen Portal.