Von: mk
Bozen – In südlicheren Anbaugebieten hat die Goldgelbe Vergilbung bereits massive Schäden angerichtet und auch in Südtirol breitet sie sich in beängstigender Geschwindigkeit aus. Deshalb appellieren alle Organisationen der Weinwirtschaft an die Weinbauern, ihre Weinberge eingehend und laufend zu kontrollieren. Schon bei geringsten Symptomen müssen Rebstöcke sofort gerodet werden.
Alle Experten sind sich einig: Ohne den gewissenhaften Einsatz aller Weinbauern ist die Goldgelbe Vergilbung nicht zu stoppen. Schließlich ist es nicht möglich, die gesamte Weinbaufläche Südtirols unter Kontrolle zu halten, wenn nicht die einzelnen Winzer ihre Rebstöcke im Auge behalten und gerade in der heikelsten Phase im August in möglichst kurzen Abständen auf Symptome absuchen.
Auf diese Symptome macht gerade der Beratungsring für Obst- und Weinbau schon seit einigen Jahren aufmerksam. So rollen sich die Blätter nach unten ein, bilden dadurch eine dreieckige Form und verfärben sich gelb. Befallene Triebe verholzen meist unvollständig und die Trauben schrumpfen. Sollten auch nur geringste Anzeichen einer Vergilbungskrankheit entdeckt werden, muss der Befall gemeldet und der betroffene Rebstock umgehend samt den Wurzeln gerodet werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Strafen.
Neben der eingehenden und eigenverantwortlichen Kontrolle durch die Bauern haben auch die zuständigen Organisationen ihre Bemühungen um die Eindämmung der für den Menschen zwar ungefährlichen, für die Weinwirtschaft aber bedrohlichen Rebkrankheit noch einmal intensiviert. So läuft dieser Tage das vom Konsortium Südtirol Wein organisierte Monitoringprogramm an und danach bis in den Oktober hinein auf Hochtouren, und zwar bereits das vierte Jahr in Folge. Allein in den letzten Jahren wurden dabei bereits weit mehr als 10.000 befallene Stöcke ausfindig gemacht, allerdings ist das Südtiroler Weinbaugebiet viel zu groß, als dass das Monitoring flächendeckend durchgeführt werden könnte.
Auch der Beratungsring und der Bauernbund haben angesichts der heiklen Situation rund um die Goldgelbe Vergilbung in diesem Jahr ihre Informations- und Sensibilisierungsarbeit noch einmal verstärkt, damit keine Fragen oder Zweifel offenbleiben und alle Weinbauern wissen, worauf es zu achten gilt und was zu tun ist, um die weitere Ausbreitung der Krankheit einzubremsen.
Regeln, Pflichten, Eigenverantwortung
Die Goldgelbe Vergilbung ist eine für den Weinbau höchst gefährliche und daher meldepflichtige Pflanzenkrankheit. Die Fäden des Kampfes gegen ihre Verbreitung laufen im Pflanzenschutzdienst des Landes zusammen. Dessen Verantwortlichen Stefano Endrizzi haben wir gefragt, welchen rechtlichen Rahmen und welche Probleme es gibt.
Herr Endrizzi, die Goldgelbe Vergilbung breitet sich auch in Südtirol massiv aus. Kann man diese Ausbreitung mit Zahlen unterlegen?
Stefano Endrizzi: Der erste Fall wurde 2016 in Klausen nachgewiesen, 2018 waren es acht, 2019 16 Fälle. Bis 2023 ist diese Zahl auf 107 neue, mittels Laboranalysen bestätigte Fälle in fast allen Weinbaugebieten des Landes angewachsen. Die Goldgelbe Vergilbung breitet sich also exponentiell aus.
Welche Schwierigkeiten gibt es, wenn es darum geht, die weitere Ausbreitung zu bremsen oder sogar ganz zu verhindern?
Endrizzi: Der Erreger der Goldgelben Vergilbung ist ein Phytoplasma, ein zellwandloses Bakterium, das im Siebteil der Pflanze lebt. Nach der Infektion kann die Krankheit auch mehrere Jahre latent bleiben. Dies bedeutet, dass der Rebstock infektiös ist, aber keine Symptome zeigt, was die Bekämpfung massiv erschwert. Wollen wir die Ausbreitung der Krankheit verhindern, kommt dem Kampf gegen den Hauptvektor, also die Amerikanische Rebzikade, eine enorme Bedeutung zu. Diese Bekämpfung muss zum richtigen Zeitpunkt erfolgen, also bereits im Larvenstadium.
Wie sehen die rechtliche Lage und der Iter aus, wenn es einen Verdachtsfall gibt?
Endrizzi: Die Goldgelbe Vergilbung ist eine Quarantänekrankheit, unterliegt also der Melde- und Rodungspflicht. Jeder Verdachtsfall ist daher dem Pflanzenschutzdienst des Landes oder dem Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau zu melden. In der Folge werden Blattproben gezogen und im Labor für Virologie und Diagnostik des Versuchszentrums Laimburg auf das Vorhandensein des Erregers der Goldgelben Vergilbung analysiert. Falls der Erreger nachgewiesen wird, werden die Eigentümer vom Pflanzenschutzdienst schriftlich aufgefordert, alle symptomatischen Rebstöcke unverzüglich samt Wurzelstock zu roden.
In den Befallszonen ist die Regelung aber noch strenger, oder?
Endrizzi: Genau. Die Bauern, deren Weinberge sich in einer ausgewiesenen Befallszone befinden, müssen alle symptomatischen Rebstöcke unverzüglich samt dem Wurzelstock roden. Hier werden auch keine weiteren Laboranalysen durchgeführt.
Und wie schaut’s mit Strafen aus?
Endrizzi: Bauern, die ihren Pflichten bei der Rodung befallener Rebstöcke oder auch bei der obligatorischen Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen nachkommen, erhalten eine Verwaltungsstrafe. Zusätzlich kann die Rodung von Amts wegen angeordnet werden, wobei die Kosten zu Lasten des Säumigen gehen. Die Rodungspflicht gilt übrigens auch für alle aufgelassenen Rebanlagen in Südtirol.
Es liegt also in der Verantwortung der Weinbauern, ein Auge auf ihre Anlagen zu haben und im Kampf gegen die Goldgelbe Vergilbung konsequent zu sein?
Endrizzi: Grundsätzlich ist jeder Eigentümer für seine Rebanlage verantwortlich und muss die entsprechenden Kontrollen durchführen. An Informationen fehlt es jedenfalls nicht. So ist in den letzten Jahren eine Vielzahl von Veranstaltungen und Weiterbildungsangeboten zu den Vergilbungskrankheiten der Rebe veranstaltet worden. Zudem stehen die Beratungsstellen zur Verfügung, auf der Homepage der Abteilung Landwirtschaft gibt es ausreichend Informationen und 2023 haben wir auch allen Weinbaubetrieben ein Merkblatt mit gutem Bildmaterial zugeschickt. Wer trotzdem noch Fragen hat, kann sich jederzeit an den Pflanzenschutzdienst, den Beratungsring oder an die Weinbautechniker der diversen Kellereien wenden.