Verträge, die in Vergessenheit geraten sind

Weitere Auszahlungen bei „schlafenden Versicherungspositionen“

Montag, 20. Juli 2020 | 08:04 Uhr

Von: mk

Bozen – Noch bis 15.09.2020 kann bei der Consap (Concessionaria servizi assicurativi pubblici) der Antrag für eine Teil-Auszahlung der schlafenden Lebensversicherungsverträge eingereicht werden. Diesmal betrifft es jene Lebensversicherungsverträge, die vor dem 1.01.2012 verjährt sind, erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).

Schlafende Versicherungspositionen sind Verträge, die sozusagen in Vergessenheit geraten sind: Lebensversicherungsverträge, bei deren Fälligkeit der Versicherte vergessen hat, das ihm zustehende Kapital zu kassieren, oder aber auch jene Lebensversicherungsverträge, deren Versicherten verstorben ist, und bei denen dann die Erben (als Begünstigte) ihren Anspruch der Versicherung gegenüber nicht geltend gemacht haben.

Die Frist, innerhalb der das Kapital beansprucht werden kann, liegt derzeit bei zehn Jahren. Bei Verträgen bei denen die Fälligkeit bzw. das Ableben des Versicherten in den Zeitraum vom 28.10.2007-19.10.2010 fällt, galt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.

Nach dieser so genannten Verjährungsfrist muss die Versicherungsgesellschaft das Kapital in den staatlichen Fond der „Schlafenden Positionen“ überweisen.
Nun hat die Consap zum siebten Mal ein Zeitfenster eingerichtet, innerhalb welchem eine Teil-Auszahlung im Ausmaß von max. 50 Prozent des überwiesenen Kapitals von bestimmten Lebensversicherungsverträgen beantragt werden kann.

Der Antrag kann ab 15.06.2020 bis zum 15.09.2020 für all jene Lebensversicherungsverträge gestellt werden, welche folgende Kriterien erfüllen:

• das Ereignis (z.B. das Ableben des Versicherten) hat nach dem 1. Jänner 2006 stattgefunden bzw. die dem Anspruch zu Grunde liegenden Versicherungsverträge waren nach diesem Datum fällig;
• die Verjährung des Rechtes ist vor dem 1. Jänner 2012 erfolgt;
• die Versicherungsgesellschaft oder die Bank (Vermittler), welche den Versicherungsvertrag verkauft haben, hat die Auszahlung aufgrund der Verjährung nicht vorgenommen und das Geld dem Fonds für „schlafende Vertragsverhältnisse“ überwiesen;
• der Begünstigte hat noch keine (auch nur teilweise) Rückerstattung aufgrund vorangegangener Initiativen erhalten.

Die Anfrage kann ausschließlich über das Internet-Portal der Consap (https://www.consap.it/servizi-economia/fondo-polizze-dormienti/) gestellt werden. Hier findet man auch die Liste der einzureichendes Dokumente, die für eine Auszahlung notwendig sind. Innerhalb 31.03.2021 wird den AntragstellerInnen die Höhe der anerkannten Auszahlung, welche aufgrund der Anzahl der Anträge fest gelegt wird, mitgeteilt. Innerhalb den darauf folgenden 60 Tagen wird die Auszahlung mittels Banküberweisung getätigt.

Weitere Informationen kann man über die Internetseite der Consap (https://www.consap.it/servizi-economia/fondo-polizze-dormienti/) oder per Mail an polizzedormienti@consap.it einholen.

„Um zu verhindern, dass eine Versicherungsposition in Vergessenheit gerät, ist es wichtig, sich die Fälligkeit des eigenen Lebensversicherungsvertrages zu notieren. Auch sollte man bei der Benennung der Begünstigten einer Lebensversicherung auf die allgemeine Bezeichnung „gesetzliche Erben“ verzichten, und direkt den Namen des oder der Begünstigten eintragen. Zudem sollten die potenziellen Erben einer Lebensversicherung darüber in Kenntnis gesetzt werden, und sie sollten auch wissen, wo im Bedarfsfall eine Kopie des Vertrages zu finden ist“, so der Rat der Verbraucherschützer.

Bezirk: Bozen